Damit hat es gegen einen Kläger entschieden, dem die Fahrerlaubnis der D-Klassen entzogen worden war, wogegen er sich wehren wollte (Aktenzeichen 16 B 1408/12). Zur Begründung sagte das Gericht, dass das Vertrauen der Fahrgäste in eine ordentliche Beförderung vor allem den sicheren und unfallfreien Transport betreffe. Die Fahrgäste vertrauen dabei ihre Sicherheit einer Person an, deren Fahrfähigkeit und Fahrweise sie regelmäßig nicht selbst beurteilen können. Sie müssen sich daher darauf verlassen dürfen, dass diese Person über ein besonders hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein verfügt und die zur ihrer Sicherheit dienenden Verkehrsvorschriften besonders sorgfältig beachtet. Gerade bei Busfahrern steige das Gefährdungspotenzial zusätzlich durch die große Anzahl an beförderten Personen. (akp)
Besondere Vorsicht im Verkehr
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat entschieden, dass die bei der Beförderung von Fahrgästen erforderliche besondere Verantwortung auch eine erhöhte Zuverlässigkeit bei der Beachtung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften umfasse.