Mit der Einführung der E-Vignette werde die bisherige Klebe-Vignette abgelöst. Somit entfalle künftig auch das Anbringen von Vignetten an den Windschutzscheiben. Klebe-Vignetten für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen, die im letzten Jahr bereits gekauft wurden, würden bis zum 15. August 2019 ihre Gültigkeit behalten. Ab dann werde die E-Vignette für diese Fahrzeuge durch eine streckenabhängige Maut ersetzt.
Für die Gebührenermittlung und –entrichtung gibt es laut bdo zwei Möglichkeiten. Entweder die Maut werde mittels Streckentickets, die im Voraus erworben werden müssen, oder aber über eine On-Board-Unit beglichen. (ts)