In dieser Sitzung einigte sich die Länderkammer auf einen Kompromiss, berichtet der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo). Demnach soll es keine Pflicht zur Ausrüstung der Vorderachse mit Winterreifen geben wird, falls die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zu dem Ergebnis kommt, dass eine Erhöhung der Verkehrssicherheit so nicht erreicht wird. Hintergrund ist, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bei der BASt eine Analyse in Auftrag gegeben hat, die unter anderem die Notwendigkeit weitergehender Anforderungen an die Winterreifenpflicht im Nutzfahrzeugbereich untersuchen soll. Das Ergebnis dieser Untersuchung liegt aktuell noch nicht vor.
Konkret sieht der Kompromiss vor, dass eine Ausrüstungspflicht mit Winterreifen für die Vorderachse bei grundsätzlich am 1. Juli 2020 in Kraft tritt. Laut Informationen des bdo wird die BASt voraussichtlich zwischen Herbst 2017 und Frühjahr 2019 Untersuchungen über die verkehrssicherheitstechnische Notwendigkeit der Ausrüstung der Lenkachse mit Winterreifen durchführen. Eine Revisionsklausel besagt laut bdo-Informationen, dass das Bundesverkehrsministerium die Verordnung noch vor dem 1. Juli 2020 anpassen wird, sollte die BASt zu dem Ergebnis kommen, dass eine Ausrüstung der Lenkachse mit Winterreifen nicht notwendig ist.
Ausgehend davon, dass eine Winterreifenpflicht zunächst ohne einschlägige Untersuchungen und ohne Anhörung der Verbände beschlossen werden sollte, halte man den Kompromiss für vertretbar, teilte der bdo mit. Der Verband hätte es „allerdings begrüßt, wenn von vornherein die Untersuchungen der BASt abgewartet worden wären“. (bu)