„Busfahren ab 18 Jahren“ hat nun auch Rückendeckung vom Gesetzgeber. Bundestag und Bundesrat haben entschieden, das Mindestalter für den Erwerb des Busführerscheins auf 18 Jahre zu senken. Voraussetzung ist, dass der Führerschein im Rahmen einer berufsspezifischen Ausbildung und auf den Linienbereich bis 50 Kilometer begrenzt absolviert wird. Der Bund hat damit die EU-Richtlinie 2003/59/EG über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenverkehr in deutsches Recht überführt. Richtungsweisend für diese Entscheidung sei, so der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer (WBO), das Modellprojekt in Baden-Württemberg gewesen. Erstmals war es Jugendlichen dabei möglich, sofort nach dem Schulabschluss als Haupt- oder Realschüler die Ausbildung zum Berufskraftfahrer „Bus“ zu beginnen. Zuvor war das Fahren eines Busses in der EU erst ab 21 Jahren oder im Rahmen einer berufsspezifischen Ausbildung mit 20 Jahren erlaubt. Der dritte Ausbildungsjahrgang des Projekts brachte am 7. Juli fünf Absolventen im Alter von 18 bis 22 Jahren hinter das Lenkrad eines Busses. Im September bietet das Bundesland weitere Ausbildungsplätze zum Berufskraftfahrer „Bus“ an. Den Gesetzestext können Sie auf unserer Internet-Seite in der Rubrik Branchenservice, Downloads herunterladen. (tt, 18.07.2006)
Busfahren bereits ab 18 Jahren möglich
Der Bund hat die EU-Richtlinie 2003/59/EG über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenverkehr in deutsches Recht umgesetzt.