Busfahrer sollen sich künftig auf „Erkrankungen mit erhöhter Tagesschläfrigkeit“ untersuchen lassen, wenn sie ihre Fahrerlaubnis verlängern oder eine neue beantragen. So antwortete die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Stimmt der Bundesrat zu, könnte die Verordnung bereits im Juni dieses Jahres in Kraft treten.
Busfahrer: Untersuchung auf Schlafstörungen
Verordnung könnte schon im Juni in Kraft treten