Bußgeldbescheide können nicht geahndet werden

27.05.2007 15:43 Uhr

Gericht bestätigt: Noch nicht rechtskräftig abgeurteilte Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten können nicht mehr geahndet werden.

Das OLG Hamburg hat am 24.4.07 das Urteil gefällt, dass noch nicht rechtskräftig abgeurteilte Verstöße gegen die Verordnung (EWG) 3820/85, die am 11.4.07 durch die Verordnung (EG) 561/2006 ersetzt worden ist, nicht mehr geahndet werden können. Grund ist, der deutsche Gesetzgeber hat es versäumt, das Fahrpersonalgesetz und die Fahrpersonalordnung der neuen Verordnung (561/2006) anzupassen. Das meldet der bdo. Die vom Verband vertretene Rechtsauffassung, auch laufende Bußgeldverfahren, die Verstöße gegen die VO 3820/85 zum Gegenstand haben und vor dem 11.4.07 noch nicht rechtskräftig abgeschlossen waren, müssten eingestellt werden, ist damit vom OLG Hamburg bestätigt worden. Wie das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bekannt gegeben hat, wird das Fahrpersonalgesetz im Juni 2007 in Kraft treten. Die Anpassung der Fahrpersonalverordnung wird voraussichtlich Ende September 2007 erfolgen.

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