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Entsenderegelung in Österreich – Erleichterungen ab 1. Juni

20.03.2017 16:01 Uhr

Die umfangreichen und komplizierten Entsendevorschriften in Österreich nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) werden voraussichtlich ab 1. Juni 2017 vereinfacht.

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Dies teilte das österreichische Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz heute dem Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen (LBO) mit. Demnach soll künftig sowohl die Entsendemeldung als auch die Bereithaltung der Lohnunterlagen für Verkehrsunternehmen einfacher werden.

Seit Anfang des Jahres müssen alle Busverkehre (außer Transitverkehre) nach Öster-reich online angemeldet und von den Fahrern umfangreiche Lohnunterlagen mitgeführt werden. Das komplizierte Entsendeformular und die zahlreichen mitzuführenden Doku-mente führen in der Praxis zu einem hohen bürokratischen Aufwand und haben zahlreiche Fragen und Probleme aufgeworfen. Der LBO hat daher gegenüber den zuständigen österreichischen Ministerien sowie Vizekanzler, Dr. Reinhold Mitterlehner, beim bayerischen Wirtschafts- und Innenministerium sowie zahlreichen Abgeordneten auf Landes-, Bundes, und Europaebene interveniert und schnelle Erleichterungen für grenzüberschreitende Busverkehre beziehungsweise Ausnahmen für touristische Reisebusverkehre gefordert.

Wie das österreichische Sozialministerium mit Schreiben vom 20. März 2017 gegenüber dem LBO mitteilt, soll nun ein Gesetzentwurf zur Änderung des LSD-BG die Problematik lösen. Geplant sei, die Entsendemeldung sowie die Bereithaltung von Lohnunterlagen zu vereinfachen. Offiziell geprüft werde die Möglichkeit einer pauschalen Meldung der voraussichtlich entsandten Arbeitnehmer sowie der Kfz-Kennzeichen der eingesetzten Fahrzeuge für jeweils sechs Monate unabhängig von Auftraggeber oder den Beschäftigungsorten. Darüber hinaus könnten die Lohnunterlagen mit der Novelle dann auch bei einem Repräsentanten in Österreich hinterlegt, statt im Fahrzeug mitgeführt werden, so der Vorschlag des österreichischen Sozialministeriums.

Die parlamentarische Behandlung des Gesetzesvorschlags soll bereits Ende März eingeleitet werden. Die Neuregelungen sollen mit 1. Juni 2017 in Kraft treten. Kontrollen der Finanzpolizei im Zusammenhang mit der Meldeverpflichtung würden bis zum Inkrafttreten der Neuregelung unter Berücksichtigung der komplexen und schwierigen Rechtslage vorgenommen, so das Sozialministerium. „Die vom LBO vertretenen 1.100 bayerischen Busunternehmen begrüßen die geplanten Erleichterungen, die für einen freien Reisever-kehr zwischen Deutschland und Österreich unerlässlich sind“, so LBO-Präsidentin Sandra Schnarrenberger. (ah)

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