EU-Nahverkehrsverordnung: unmittelbar wirkendes Recht

07.04.2008 17:20 Uhr
Bundestag
© Foto: ddp

Am 3. Dezember 2009 tritt die EU-Verordnung über den ÖPNV automatisch in Kraft.

Die EU-Verordnung über öffentlichen Personennahverkehr auf Schiene und Straße, die am 23. Oktober 2007 verabschiedet und am 3. Dezember 2007 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden ist, muss nicht in deutsches Recht umgesetzt werden, sondern tritt am 3. Dezember 2009 automatisch in Kraft. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/8635) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/8351) hin. Die Verordnung gelte nach dem Inkrafttreten als "unmittelbar wirkendes Recht". Notwendig sei allerdings eine Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes, des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und des Regionalisierungsgesetzes, schreibt die Bundesregierung. Durch die Verordnung soll unter anderem Transparenz, Leistungsfähigkeit und der Wettbewerb im öffentlichen Nahverkehr verbessert werden. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/086/1608635.pdf http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/083/1608351.pdf

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