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EU-Parlament: Praxisgerechte Regelung beim Führerscheinerwerb

29.02.2024 11:45 Uhr | Lesezeit: 3 min
Reisebusfahrer am Steuer eines Reisebusses, der seine Fahrt vorbereitet
Das Parlament sprach sich unter anderem für eine Anpassung des Mindestalters von Busfahrern aus
© Foto: welcomia/Getty Images Plus/iStock

Eine geplante Novellierung der europäischen Führerscheinrichtlinie könnte die Hemmnisse beim Führerscheinerwerb abbauen, noch aber läuft das Verfahren in Brüssel.

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Das Europäische Parlament hat sich in seiner Plenum-Sitzung am Mittwoch, 28. Februar, zur Novellierung der europäischen Führerscheinrichtlinie für grundlegende Reformen des Führerscheinwesens ausgesprochen. Das Parlament folgt damit den durch die IRU und den Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) eingebrachten Branchenvorschlägen zur Entbürokratisierung und Erleichterung des Berufszugangs.

„Die Abstimmung im EU-Parlament ist ein weiterer Meilenstein in den Bemühungen des bdo, den gravierenden Fahrpersonalmangel im Omnibusgewerbe durch bedarfsgerechte Rahmenbedingungen zu entschärfen“, sagte bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard in Berlin. „Der Richtlinienentwurf sah zunächst keinerlei Verbesserungen für die Busbranche vor. Der nachfolgende Bericht der zuständigen Berichterstatterin enthielt sogar weitere Hürden für den Erwerb des Busführerscheins. Nach intensiven Gesprächen in Berlin und Brüssel konnte nun eine Umkehr hin zu einer praxisgerechten Regelung erzielt werden.“

Trilog-Verfahren in der nächsten Legislaturperiode

Das EU-Parlament sprach sich unter anderem für eine Anpassung des Mindestalters von Busfahrern auf 21 Jahre aus, wodurch in Zukunft besser junge Nachwuchskräfte für den Beruf gewonnen werden können. Zudem sollen künftig Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen leichter in der Europäischen Union anerkannt werden.

Die neue Führerscheinrichtlinie muss nun noch das sogenannte „Trilog-Verfahren“ durchlaufen. Auch wenn dieses nach neustem Kenntnisstand erst in der nächsten Legislaturperiode erfolgen soll, sehe man dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens „optimistisch entgegen“, so der bdo.

„Der heutige Beschluss aus Brüssel bestärkt uns weiter in unseren Reformvorschlägen, auch auf nationaler Ebene gegen den Busfahrpersonalmangel. Hier ist noch viel zu tun, so z. B. die notwendige Einführung einer „2 in 1“-Ausbildung. Andernfalls verfallen die angekündigte Verkehrswende und die anstehenden Schienenersatzverkehre zur Utopie“, sagte Christiane Leonard.

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