Am Mittwoch hat die EU-Kommission ihre „Strategie für nachhaltige und smarte Mobilität“ vorgestellt. Ziel ist es, die Mobilität in Europa nachhaltiger zu gestalten. Der Weltdachverband der Straßentransportwirtschaft (IRU) warnt allerdings davor, dass die CO2-Ziele für 2050 mit der neuen Mobilitätsstrategie nicht erreicht werden könnten. Das Konzept der EU-Kommission basiere auf einem „Tank-to-Wheel“-Ansatz, der nur die CO2-Emissionen am Fahrzeugendrohr messe. Dies werde das Dekarbonisierungspotential von gewerblichen Gütern und Personenverkehr auf der Straße erheblich einschränken. Deshalb fordert die IRU, dass die Pläne der Kommission auf dem „Well-to-Wheel“-Ansatz basieren müssen, dieser betrachtet die gesamte Wirkungskette für die Fortbewegung. Ohne diese Betrachtung werde die Strategie im Rahmen der Verkehrsverlagerung zu fehlgeleiteten und falschen Investitionen führen.
Kritische Passagen wurden entschärft
Aus Sicht des Bundesverbands Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) konnten immerhin kritische Passagen aus vorherigen Entwürfen entschärft werden. Es werden laut dem Verband in dem Strategiepapier aber auch keine neuen Ansätze zur nachhaltigen Mobilität vorgestellt. Es würden lediglich vorhandene Konzepte in einen Gesamtkontext eingebettet, darunter folgende, für den Bus relevanten Ziele und Maßnahmen:
- Steigerung der Nachhaltigkeit aller Verkehrsträger sowie ihrer Verfügbarkeit sowie Förderung der Transition zu nachhaltigerer Mobilität
- Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Treibstoffen sowie Verlagerung von Verkehr auf nachhaltigere Verkehrsmittel
- Förderung der Verbreitung emissionsfreier Fahrzeuge durch CO2-Bepreisung, Straßennutzungsentgelte und fiskalische Maßnahmen
- Aufbau einer Tank- und Ladeinfrastruktur für alternative Kraftstoffe, insbesondere eine Million öffentliche E-Ladepunkte und 1.000 Wasserstofftankstellen
- Verdoppelung der Fahrgastzahlen in Hochgeschwindigkeitszügen
- Unterstützung durch die Kommission, dass Beförderer ab 2030 CO2-neutrale Linienverkehre bis 500 Kilometer anbieten können
- Förderung der Digitalisierung bei der Personenbeförderung
Gesetzesinitiativen rund um den Bus
Konkret plant die Kommission zur Umsetzung der Strategie laut dem bdo folgende busrelevante Gesetzgebungsverfahren:
- Einführung von CO2-Emissionsgrenzwerten für Busse (2021-22), Nachfolgestandards für EURO VI (2021)
- Überarbeitung der Energiesteuerrichtlinie (2021)
- Überarbeitung der Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFID, 2021)
- Revision der Fahrgastrechteverordnung (2021-22)
- Überprüfung der geltenden Regeln zur Insolvenzabsicherung bei Reisen (2021-22)
- Überarbeitung der Ausnahmen bei der Mehrwertsteuer für internationale Personenbeförderung (2022)
Für einige dieser Gesetzesinitiativen laufen bereits die Vorarbeiten und Konsultationen, teil der Verband mit. Wenn sich im nächsten Schritt das EU-Parlament mit der neuen Kommissions-Strategie befasst, will sich der bdo dafür einsetzen, dass explizit erwähnt wird, wie Busse gefördert werden können, um die Ziele der Verkehrswende zu erreichen.