„Es ging darum, ob der Öffentliche Personennahverkehr mautpflichtig ist oder nicht“, so Gerichtssprecher Klaus Martin Meyer gegenüber der Nachrichtenagentur dpa (OMNIBUSREVUE.de berichtete über den Streit). Das Gericht fällte zunächst noch kein Urteil. Die Entscheidung soll später den beiden Parteien - der Hansestadt Lübeck und der Herrentunnel Lübeck GmbH - innerhalb von zwei Wochen schriftlich zugestellt werden. Das Aktionsbündnis „Die Maut muss weg“ hatte im Vorfeld der Verhandlung vor dem Gericht gegen die Maut generell demonstriert.
Herrentunnel vor dem Gericht

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat sich am 20. November mit einem Prozess um die Mautgebühren im Lübecker Herrentunnel beschäftigt.