In der entsprechenden Verordnung des Landes Hessen heißt es: „Der touristische Bus- und Bahnverkehr sowie die Ausflugsschifffahrt sind zulässig, sofern nur Fahrgäste mit Negativnachweis nach § 1b eingelassen werden." Der Landesverband Hessischer Omnibusunternehmer (LHO) sieht in dieser Regelung einen „ersten Hoffnungsschimmer für die seit mehr als einem Jahr durch die Coronakrise ausgebremste Branche", die - im Gegensatz zum Flug- und Bahnverkehr - von einem monatelangen Komplettverbot betroffen war. „Viele Menschen wollen endlich wieder reisen - auch mit dem Bus. Mit Blick auf sinkende Infektionszahlen, das gestiegene Tempo der Impfkampagne und die Hygienekonzepte, Luftreiniger und Lüftungstechnik in modernen Reisebussen ist dieser Neustart verantwortungsvoll möglich", erklärte der LHO-Vorsitzende Karl Reinhard Wissmüller am gestrigen Sonntag in Michelstadt (Odenwald). Es gehe dabei nicht nur um die Rückgabe von Freiheitsrechten für Geimpfte, Genesene und Getestete, sondern auch um Beschäftigungsperspektiven für alle Busfahrerinnen und Busfahrer, die seit vielen Monaten in Kurzarbeit und in Sorge um ihre Arbeitsplätze waren." Einige Reisebusunternehmen haben infolge des monatelangen Verbots der Bustouristik ihren Betrieb dauerhaft eingestellt.
„Busunternehmen nun mit Perspektiven für Sommer, Herbst und Winter"
Nun geht es darum, „dass sich die Corona-Situation in den kommenden Wochen weiter positiv entwickelt und die Busunternehmen im Sommer, Herbst und Winter für Geimpfte, Genesene und Getestete wieder attraktive Reiseangebote auf den Markt bringen können." Die Nachfrage steige bereits seit Wochen spürbar an: „Viele unserer Kunden erkundigen sich telefonisch, wann es wieder mit Busreisen losgeht. Nun haben wir eine Perspektive, mit der wir den Neustart konkret planen und in den kommenden Wochen auf den Weg bringen können", sagte Wissmüller. Auch wenn - mit Blick auf die unterschiedlich hohen Inzidenzwerte in Hessen - derzeit noch keine ganz einheitliche Anwendung der Vorschriften möglich sein werde, sei es sehr zu begrüßen, dass in der neuen Verordnung des Landes Hessen auch eine ausdrückliche Regelung zum touristischen Busverkehr aufgenommen wurde. Der LHO hatte die für Verkehr und Gesundheit zuständigen Minister in Hessen, Tarek Al-Wazir und Kai Klose, vor einer Woche gebeten, bei Inzidenzen unter 100 den touristischen Busverkehr wieder zuzulassen.
Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen muss in Bussen nicht eingehalten werden; allerdings gilt zunächst weiter die Pflicht, medizinische Masken (OP-Masken oder Schutzmasken der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil) als Mund-Nasen-Bedeckung zu verwenden. Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) fordert nun, die in den zahlreichen unterschiedlichen Landesverordnungen verhängten Busreiseverbote abzuschaffen: „Nur so kann ein Flickenteppich wie im letzten Sommer verhindert werden und ein geordneter Restart für den Bustourismus in ganz Deutschland gelingen."