Geklagt hatten in allen vier Verfahren Busunternehmen, die als Mitbewerber in Ausschreibungsverfahren unterlegen waren beziehungsweise deren Anträge auf Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung eines Linienverkehrs nach dem Personenbeförderungsgesetz abgelehnt wurden. Unter Abänderung der erstinstanzlichen gerichtlichen Entscheidungen hob der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Linienverkehrsgenehmigungen des Regierungspräsidiums Gießen für die Linienbündel Grünberg/Fernwald und Biebertal/Heuchelheim auf. Das Regierungspräsidium wurde verpflichtet, über die Genehmigungsanträge der klagenden Busunternehmen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden. Bei den Bündeln Lich und Vorspessart bestätigte der Verwaltungsgerichtshof die eigenwirtschaftlichen Linienverkehrsgenehmigungen und hoben die Entscheidungen der Vorinstanzen auf.
Hessen stärkt eigenwirtschaftliche Verkehre
In vier Berufungsverfahren hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof über streitige Genehmigungsanträge in Mittel- und Südhessen entschieden und dabei die Antragsteller eigenwirtschaftlicher Verkehrsleistungen gestärkt.