Aus dem kroatischen Amtsblatt Nr. 1/2019 sei zu entnehmen, dass die kroatische Steuerbehörde zukünftig ausländische Busunternehmen, welche Gelegenheitsverkehre in oder durch Kroatien durchführen, dazu verpflichtet, eine Voranmeldung der Fahrten mittels eines eigens dafür erstellten Formulars durchzuführen.
Das ausgefüllte, kroatische Formular müsse dann per E-Mail an odjel.stranci@porezna-uprava.hr gesendet werden. (ts)