Wie der bdo mitteilt, galt das vor allem dann, wenn 45 Minuten der Zeit als Beifahrer im fahrenden Fahrzeug als Pause angerechnet wurden. Offenbar sind nicht alle französischen Kontrollbeamten entsprechend instruiert worden.
Die IRU hat sich dieser Sache erneut angenommen und konnte erreichen, dass dem bdo ein offizielles Schreiben zur Verfügung gestellt wurde, in dem der Direktor der Generaldirektion für Infrastruktur und Verkehr die Kontrollbehörden ausdrücklich anweist, bei Kontrollen gemäß der Leitlinie Nr. 2 ("Wenn ein Fahrzeug mit mehr als einem Fahrer besetzt ist. Steht bei Bedarf ein zweiter Fahrer zum Lenken des Fahrzeugs zur Verfügung, der neben dem Fahrer des Fahrzeugs sitzt und diesen nicht aktiv bei seiner Tätigkeit unterstützt, kann ein Zeitraum von 45 Minuten der ´"Bereitschaftszeiten" dieser Person als "Fahrtunterbrechung" angesehen werden.") zu verfahren. Zudem wurde zugesichert, dass alle verhängten Bußgelder rückerstattet werden.