Zum 1. Januar 2015 tritt das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) in Kraft. Neben dem Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde enthält das Gesetz viele weitere Regelungen, wie etwa erweiterte Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten für die Unternehmen, eine Auftraggeberhaftung sowie lange Verjährungsfristen. Die Kontrolle des Mindestlohngesetzes erfolgt durch die Behörden der Zollverwaltung. Eine Personalaufstockung um 1.600 neue Zollbeamte ist angekündigt.
Da das Mindestlohngesetz ein neues Gesetz ist, gibt es noch keine rechtlich gesicherten, offiziellen Anwendungshinweise. Das siebenseitige Papier des LBO zum Mindestlohngesetz enthält Informationen zu folgenden Punkten:
1. Der Mindestlohn
2. Fälligkeit des Mindestlohns
3. Kontrollen & Sanktionen
4. Die Haftung des Auftraggebers (§ 21 MiLoG)
5. Reiseleiter & Bordservicepersonal
6. Aufzeichnungspflichten (§ 17 MiLoG)
7. LBO-Praxistipps
Das Mindestlohngesetz wird auch Gegenstand eines Vortrags im LBO-Winterseminar 2015 vom 1. bis 6. Februar 2015 in Schladming sein. Als Referenten und Experten zu diesem Thema konnte der LBO Rechtsanwalt Florian Popella von der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. (vbw) gewinnen. Zusätzlich wird der LBO Anfang des neuen Jahres für seine Mitgliedsunternehmen weitere Seminare zu diesem Gesetz in München anbieten. (ah)