Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer begrüßt die neue Verordnung, da damit ausreichend Spielraum für den Erhalt bewährter mittelständischer Strukturen gegeben sei, heißt es in einer Pressemitteilung. Zudem könne durch den Vorrang unternehmensinitiierter Verkehrsleistungen auch künftig ein qualitativ hochwertiger Nahverkehr für den Verbraucher angeboten werden. Jahrelang stritten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union um eine Novellierung der Verordnung 1191/69, die Jahrzehnte den Ordnungsrahmen für den öffentlichen Nahverkehr bildete. Kernpunkt politischer Diskussionen und Auseinandersetzung auf höchster Ebene waren dabei immer die unterschiedlich ausgeprägten nationalen Unternehmensstrukturen im Nahverkehr. Insbesondere Österreich und Deutschland verwiesen auf einen stark gewachsenen Mittelstand im Verkehr, der auch in einer novellierten Nahverkehrsverordnung Bestand haben sollte. Die deutsche Bundesregierung hat hier in harten Verhandlungen dafür Sorge getragen, dass mittelständische Strukturen auch weiterhin existent sind. Der Spitzenverband des deutschen Busgewerbes hat dies verschiedentlich bereits gewürdigt. Auch die neue schwarz-gelbe Bundesregierung bekennt sich deutlich zum Mittelstand im ÖPNV. In der Koalitionsvereinbarung ist ausdrücklich festgehalten, dass das Leitbild der Regierung ein unternehmerisch und wettbewerblich ausgerichteter ÖPNV ist und der Vorrang kommerzieller Verkehre gewährleistet wird.
Neue EU-Verordnung in Kraft getreten
Am 3. Dezember ist die neue EU-Verordnung 1370/07 in Deutschland unmittelbar in Kraft getreten. Sie regelt künftig unter welchen Voraussetzungen Zuschusszahlungen im öffentlichen Nahverkehr geleistet werden dürfen.