Damit wird ein weiteres Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt. Ramsauer: „Das Ziel der Neuregelung ist mehr Verkehrssicherheit. Wir wollen das Verkehrszentralregister und das Punktesystem einfacher, gerechter und transparenter machen. Künftig sollen nur noch die Verstöße erfasst werden, die für die Verkehrssicherheit relevant sind. So können wir die Fahreignung derjenigen, die unbelehrbar und wiederholt gegen die Verkehrsregeln verstoßen, bewerten und registrieren. Diesen Fahrern wird zu einem bestimmten Zeitpunkt die Fahrerlaubnis entzogen, um die Allgemeinheit vor ihnen zu schützen." Aus dem aktuellen „Verkehrszentralregister“ (VZR) soll künftig das „Fahreignungsregister“ (FAER) werden. Statt bei 18 Punkten soll dann bei acht Punkten die Fahrerlaubnis entzogen werden. Mit dem FAER sollen diejenigen Fahrer genauer erfasst werden, die durch wiederholte schwere Regelverstöße sich und andere auf der Straße gefährden. Erfasst werden nur die verkehrssicherheitsrelevanten Verstöße. Auf die Erfassung von Verstößen, die keinen direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben, wird verzichtet. Der ADAC in einer ersten Stellungnahme: „Einträge in die Verkehrssünderkartei erfolgen in Zukunft nur noch dann, wenn die Verkehrssicherheit betroffen ist. Die heutige Koppelung der Eintragung an die Höhe des Bußgeldes entfällt damit. Deshalb wird es beispielsweise für das Einfahren in eine Umweltzone künftig keine Punkte in Flensburg mehr geben; das Bußgeld aber bleibt.“ Das neue Bewertungssystem soll den Fokus vor allem die schweren und besonders schweren Verstöße legen. Die besonders schweren Verstöße werden künftig für die Dauer von fünf Jahren eingetragen (bisher zwei Jahre). Bei vier besonders schweren Verstößen wird die Fahrerlaubnis entzogen, wenn der Betroffene das System mit seinen drei Maßnahmenstufen durchlaufen hat. Ein Punkte-Tacho zeigt die Stufen des neuen Fahreignungs-Bewertungssystems: Vormerkung (grüner Bereich, ein bis drei Punkte), Ermahnung (gelber Bereich, vier bis fünf Punkte), Verwarnung (roter Bereich, sechs bis sieben Punkte), Entzug (schwarzer Bereich, acht Punkte). Es soll nur noch zwei Punktekategorien geben: Schwere Verstöße (ein Punkt) und besonders schwere Verstöße (zwei Punkte). Wegfall der Tilgungshemmung und der Überliegefrist: Bisher hindert eine „frische“ Tat die Tilgung einer bereits erfassten Tat. Die Überliegefrist dient der Feststellung, ob nach Ablauf der Tilgung eine noch nicht registrierte Tilgungshemmung außerhalb des Registers eingetreten war. Beides soll wegfallen. Neu: Einmal getilgte Entscheidungen bleiben getilgt und leben nicht wieder auf. Durch feste Tilgungsfristen soll jeder Betroffene wissen, wann der eingetragene Verstoß wieder getilgt wird und wie lange seine Punkte im Register gespeichert sind: Zehn Jahre (statt bisher fünf) für Straftaten (entspricht sehr schwerem Verstoß = zwei Punkte), fünf Jahre (statt bisher zwei) für Ordnungswidrigkeiten mit Anordnung eines Regelfahrverbotes (entspricht sehr schwererem Verstoß = zwei Punkte) sowie zweieinhalb Jahre (statt bisher zwei) für Ordnungswidrigkeiten (entspricht schwerem Verstoß = ein Punkt). Eine Möglichkeit, Punkte abzubauen, soll es nicht mehr geben. Zusammen mit der Verwarnung soll ein Fahreignungsseminar angeordnet werden, das innerhalb von drei Monaten absolviert werden muss. Dieses wird bereits von der Bundesanstalt für Straßenwesen konzipiert. Das Ziel: Ein qualitativ geeignetes Seminar im Sinne der Verkehrssicherheit. Zur Übertragung des bestehenden Punkteregisters in das neue System sagte Ramsauer: „Die alten Punkte werden in das neue System überführt. Niemand wird dabei besser oder schlechter gestellt. Das heißt, die jeweils erreichte Maßnahmenstufe wird in das neue Fahreignungs-Bewertungssystem übernommen. Eine Generalamnestie, also einen Punkteerlass und damit Freibrief für Raser oder Alkoholfahrer wird es nicht geben." Mit der Vorstellung der Eckpunkte soll eine fachliche und gesellschaftliche Diskussion eingeleitet werden. Im Anschluss daran wird ein konkreter Gesetzentwurf erarbeitet. Weitere Informationen zu den Eckpunkten des geplanten Fahreignungsregisters finden Sie im unten stehenden Download-Kasten oder unter www.bmvbs.de. (ah)
- Eckpunkte des geplanten Fahreignungsregisters (1.2 MB, PDF)