Das Gericht hat sich laut RDA gegen die Praxis des Finanzamts zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung gestellt. Weder für den Hoteleinkauf noch für die angebliche Anmietung beweglicher Wirtschaftsgüter, die im Eigentum eines anderes stehen, hat sich der 3. Senat der Argumentation der Finanzverwaltung angeschlossen. Die ausführliche Urteilsbegründung stehe allerdings noch aus. Das Finanzgericht teile damit eindeutig die Auffassung der Branche, dass der Hoteleinkauf nicht als fiktives Anlagevermögen anzusehen sei und somit von der Gewerbesteuer abzusehen sei.
Mit der RDA-Initiative „Nein zur Urlaubssteuer!“ hat der RDA nach eigenen Aussagen das festgefahrene und für viele Bus- und Gruppenreiseveranstalter existentielle Branchenthema mit Druck und Erfolg in die politische Landschaft getragen. „Der RDA wird seine Initiative ‚Nein zur Urlaubssteuer!‘ wie angekündigt fortsetzen und das Thema in den Bus bringen. Denn das gesteckte Ziel der an der Initiative beteiligten Verbände RDA, BTW, DRV, DTV und ASR, die Urlaubssteuer rechtssicher für die gesamte Branche abzuwenden, kann nur mit einer politischen und somit gesetzgeberischen Lösung und leider eben nicht mit einer erstinstanzlichen Einzelfallentscheidung erreicht werden“, erklärte RDA-Präsident Benedikt Esser. (ts)