In den Stadt- und Straßenbahnen sowie den Bussen des Karlsruher Verkehrsverbunds (KVV) dürfen keine alkoholischen Getränke mehr konsumiert werden. Ein entsprechender Passus ist jetzt in die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen aufgenommen worden. Damit setzt der KVV den bereits im Februar eingeschlagenen Kurs für mehr Sicherheit und Sauberkeit in den Bahnen und Bussen fort. Bisher schon konnten Personen von der Beförderung durch den KVV ausgeschlossen werden, die unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen (§ 3, Absatz 1.1). Der neue Zusatz in den Beförderungsbedingungen (§ 4, Absatz 17) setzt einen Schritt zuvor an. Offener Konsum von Alkohol innerhalb der Bahnen und Busse einzelner Fahrgäste stellt für die anderen KVV-Kunden eine Belästigung dar, die künftig mit dem Ausschluss von der Beförderung geahndet werden kann. Die Bahnen und Busse werden in diesen Tagen mit entsprechenden Hinweisen durch Piktogramme eindeutig im Innenraum gekennzeichnet. Vorgesehen ist auch, dass stark riechende oder Bahnen und Busse unweigerlich verschmutzende Speisen nicht mehr verzehrt werden dürfen.
Schnapsverbot in Karlsruhe
Karlsruher Verkehrsverbund untersagt offenen Alkoholkonsum in Bahnen und Bussen.