Die 1. Zivilkammer des LG Trier befand, dass ein Traktorfahrer, der auf einen bereits 10 bis 15 Sekunden auf der Fahrbahn stehenden Omnibus auffährt, verpflichtet ist, dem Busunternehmen den kompletten Schaden zu ersetzen (Aktenzeichen 1 S 51/15). In dem verhandelten Fall war der Bus aus einer anderen Straße auf eine Bundesstraße eingebogen und hatte dort angehalten, da sich der Fahrer mit einem anderen Busfahrer, der mit seinem Fahrzeug am gegenüberliegenden Fahrbahnrand stand, unterhalten wollte. Der Traktorfahrer fuhr mit 20 bis 30 km/h auf den stehenden Bus auf. Dabei beurteilte der Richter das Verschulden des Traktorfahrers aufgrund der langen Haltezeit des Busses, der für den Traktorfahrer gut einsehbaren Fahrtstrecke und der Ausmaße des Busses als derart überwiegend, dass der beklagte Traktorfahrer sowie seine mitverklagte Haftpflichtversicherung den Schaden am klägerischen Bus vollständig ersetzen müssen. Demgegenüber lag aus Sicht der Kammer kein Verschulden des Busfahrers vor. Ein Anhalten sei zulässig gewesen. Es habe auch keine Verpflichtung bestanden, die Warnblinkanlage einzuschalten. Der Bus habe keine anderen Verkehrsteilnehmer durch sein Halten gefährdet, da er für jeden aufmerksamen Verkehrsteilnehmer gut erkennbar gewesen sei. (akp)
Traktor fährt auf Bus auf. Wer haftet?

Das Landgericht Trier hat entschieden, dass ein Traktorfahrer, der auf einen stehenden, gut sichtbaren Bus aufgefahren ist, den Schaden komplett ersetzen muss.