Darauf weist der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer (WBO) hin. Wenn folglich die Mautbox zum letzten Mal vor dem 1. September 2012 genutzt wurde, wird die Kaution erstmalig zum 1. September 2013 verfallen. Ansonsten jeweils genau ein Jahr nach der letzten Mauttransaktion.
Um den Verfall der Kaution zu vermeiden, haben Betroffene nur folgende zwei Möglichkeiten:
1. Sie nutzen vor dem Verfallsdatum die Mautbox für eine Fahrt in Tschechien. Die
Verfallsfrist verlängert sich dann um ein Jahr (ab dem letzten Transaktionszeitpunkt).
2. Sie geben die Mautbox mindestens im letztem Monat vor der Verfallsfrist zurück.
Bei letzerer Möglichkeit ist zu beachten, dass Post-pay Mautboxen nur an einer Kontaktstelle und Pre-pay Mautboxen an Kontakt- und Distributionsstellen abgeben werden können. Die Mautboxen müssen unbeschädigt sein und zur Abgabe ist auch das Original des Fahrzeugbriefes oder des Zulassungscheines vorzulegen.
Sollten keine der Möglichkeiten ergriffen werden, verfällt die Kaution mit Ablauf der Verfallfrist. Die Mautboxen können nach diesem Zeitpunkt nach wie vor noch genutzt werden, allerdings werden Betroffene dann keine Kaution mehr zurückerhalten und müssen bei einem etwaigen Boxtausch eine neue Kaution bezahlen. Ein mögliches Mautguthaben auf einer Pre-pay Mautbox verfällt jedoch gemäß einer aktuellen Verordnung nicht (ggf. ist eine Reklamation mittels eines Formulars notwendig). Sollten Sie langfristig eine Mautbox nicht benutzen, so empfiehlt es sich, diese rechtzeitig zurückzugeben, rät der WBO.
Falls Sie für den Self-care-Bereich auf der Seite www.mytocz.cz des Mautbetreibers mit einer aktuellen E-Mail-Adresse registriert sind, werden Sie circa zwei Monate vor dem Verfallsdatum darüber per E-Mail informiert. Außerdem können Sie in diesem Bereich die Verfallsdaten jeder einzelnen Box nachschauen. Die Einnahmen durch den Verfall der Kaution werden zur Verkehrsinfrastrukturfinanzierung verwendet. (WBO/ah)