Darauf weist der Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen (NWO) hin. Per Allgemeinverfügung würden Busse generell vom Anwendungsbereich des Luftreinhalte- und Aktionsplans ausgenommen. Gesonderter Genehmigungen bedürfe es nicht. Die Regelung gelte bis zum 31. Dezember 2015. Mehr Informationen unter http://www.hannover.de/umweltzone. (ah)
Umweltzone Hannover: Ausnahmeregelung um drei weitere Jahre verlängert
Für Busse des ÖPNV und Reisebusse gelten auch künftig keine Einfahrtbeschränkungen in die Umweltzone der Landeshauptstadt Hannover.