Der Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen NWO konnte erreichen, dass nicht, wie zunächst geplant, gleich die grüne sondern lediglich die gelbe Plakette als Zufahrtsberechtigung vorgeschrieben wird. Außerdem wendet Münster die im Vergleich zu vielen anderen Städten relativ großzügige Ausnahmeregelungen des Ruhrgebiets an. Busse können von einem Einfahrtsverbot auf Antrag bis maximal 31. Dezember 2010 befreit werden, wenn ihr Betrieb im öffentlichen Interesse liegt. Davon wird unter anderem ausgegangen, wenn es sich um Busse des ÖPNV, Schulfahrten, im Einzelfall Quell- und Zielverkehr von Reisebussen oder um Zu- und Abfahrten bei Veranstaltungen handelt.
Umweltzone Münster mit Ausnahmen

Münster führt zum 1. Januar 2010 eine Umweltzone ein, in die nur Fahrzeuge einfahren dürfen, die mindestens die Schadstoffklasse 3 aufweisen und eine gelbe oder grüne Plakette haben.