Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Urteil 2007 der stetigen Diskusssion zwischen Unternehmern. Fahrern und den Fahrerlaubnisbehörden im Hinblick auf den Zeitpunkt der Eintragung eines neuen Führerscheins bei einer Verlängerung Einhalt geboten. Wie der WBO berichtet, bestätigte es, dass im Falle einer Verlängerung der Fahrerlaubnis das Ablaufdatum der bisherigen Fahrerlaubnis maßgebend ist. Der Verband vermutet, dass sich andere Verwaltungsgerichte an dieses Urteil anlehnen werden. Seit der Fahrerlaubnisnovellierung 1999 wurden Führerschein, die regelmäßig alle fünf Jahre verlängert werden, zum Zeitpunkt des Druckauftrages des neuen Führerscheines eingetragen. Damit verloren Fahrer, die rechtzeitig ihre Fahrerlaubnis verlängert hatten, gegebenenfalls mehrere Wochen und Monate dadurch, dass ihr Antrag auf den neuen Führerschein vor dem Ablauftermin des alten Führerscheins in Druck gegeben wurde.
Urteil zugunsten von Unternehmern und Fahrern
Bei Verlängerung der Fahrerlaubnis ist das Ablaufdatum der bisherigen Fahrerlaubnis maßgebend.