Veränderte Straßenverkehrsbestimmungen im Ausland

15.04.2011 14:13 Uhr

Der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer (WBO) macht in einem Schreiben auf veränderte Straßenverkehrsbestimmungen im Ausland aufmerksam.

Österreich Die Tarife für die österreichischen Alpenstraßen (Großglockner und Nockalm) wurden 2011 aktualisiert. Pro Person im Bus (Kategorie B) fallen auf der Großglockner Hochalpenstraße 5,00 Euro (Erwachsene) beziehungsweise 2,50 Euro (Kinder) an. Der Mindesttarif pro Bus liegt bei 30,00 Euro. Auf der Gerlos Alpenstraße betragen die Gebühren pro Person 1,30 Euro (Erwachsene) beziehungsweise 0,70 Euro (Kinder). Der Mindesttarif pro Bus: 7,80 Euro. 3,00 Euro (Erwachsene) beziehungsweise 1,50 Euro (Kinder) pro Person sind auf der Nockalmstraße zu entrichten – bei 18,00 Euro Mindesttarif pro Bus. Auf der Villacher Alpenstraße muss pro Person 2,50 Euro (Erwachsene) beziehungsweise 1,00 Euro (Kinder) gezahlt werden. Der Mindesttarif liegt bei 15,00 Euro. Italien Bezüglich der Einfuhrgenehmigung E in Florenz möchte der WBO darauf hinweisen, „dass diese ausschließlich für Transferfahrten vom/zum Flughafen/Bahnhof zu einem Restaurant/Hotel ausgestellt werden kann“. Um die Genehmigung E zu erhalten, muss ein Dienstpapier mit den Informationen über den Transferdienst vorgelegt werden. Dies muss neben Firma, Zeit, Ort und Kennzeichen auch Auskunft darüber geben, dass der Bus die Gruppe ausschließlich beim Restaurant/Hotel aussetzt und danach (beziehungsweise davor) keine weiteren touristischen Leistungen erbringt. Ohne den Nachweis über die „reine“ Transferleistung sei es nicht möglich, für eine Einfahrt von drei Stunden, die gültige Genehmigung E zu erstehen. Es sei vor diesem Hintergrund außerdem zu empfehlen, vorab eine lesbare Kopie des Registrierungsdokuments per Fax an +39 055 340 665 oder per Mail an ztlbus@serviziallastrada.it zu senden. So könnten eventuelle Unklarheiten im Vorfeld ausgeräumt werden. Seit Jahren bestehen eine Verkehrsbeschränkungszone (ZTL) sowie ein Parkverbot für Reisebusse im Zentrum von Lucca. Daher ist eine Anmeldung von Reisebussen in Lucca am Checkpoint in Viale Luporini (9 bis 17 Uhr) erforderlich. Die ausgestellte Zahlungsbescheinigung muss von außen gut sichtbar an der Frontscheibe des Busses angebracht werden. Laut WBO wurden die Einfahrtsgebühren in Lucca erhöht. Der Tagestarif Busticket kostet 80,00 Euro (Normalpreis) – Ermäßigungen sind möglich. Serbien Zur Frage, ob Busfahrer eine Vollmacht des Fahrzeughalters benötigen, wenn Fahrer nicht zugleich auch Fahrzeughalter sind, hat das Verkehrsministerium in Serbien mitgeteilt, dass in diesem Fall der Arbeitsvertrag sowie der Fahrauftrag im Fahrzeug mitgeführt werden muss. Mitzuführen sind daher: - Der Arbeitsvertrag zwischen Fahrer und Fahrzeugführer beziehungsweise die beglaubigte Fotokopie des Arbeitsvertrags beziehungsweise eine Bestätigung über das Arbeitsverhältnis, wenn Fahrer nicht zugleich Fahrzeughalter ist (Art. 4 Abs.4 des serbischen Gesetzes über die grenzüberschreitende Beförderung im Straßenverkehr) - Der Fahrauftrag mit Name, Sitz, Adresse des Fahrzeughalters sowie Namen von Fahrern und Fahrpersonal (Art. 6a des serbischen Gesetzes über die grenzüberschreitende Beförderung im Straßenverkehr) Wichtig: Maße und Gewichte von Fahrzeugen in Serbien wurden zudem mit den EU-Richtlinien abgestimmt. Russland In Russland dürfen inzwischen auch Busse über 12 Metern Länge einfahren. Russland hat die zulässigen Maße und Gewichte gemäß der Anordnung Nr. 720 dem Standard der europäischen Union angepasst. Folgende Maße und Gewichte sind zulässig: Höhe: 4 m Breite: 2,55 m Länge Kraftomnibus mit 2 Achsen: 13,5 m Kraftomnibus mit 3 Achsen: 15 m Gelenkomnibus: 18,75 m Gesamtgewicht Kraftomnibus mit 2 Achsen: 18 t Kraftomnibus mit 3 Achsen: 25 t Gelenkomnibus: 28 t Mit zwei gelenkten Achsen: 31 t (ah)

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