Die Neuordnung von StVZO und StVO bietet laut dem Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) die Gelegenheit, das pauschale Verbot der Liegendbeförderung im Reisebus durch einen Genehmigungsweg für technisch geprüfte Liegeplätze zu ersetzen. Damit könnten „auch deutsche Busunternehmen an der Renaissance des Nachtreisens in Europa“ teilhaben, so der Branchenverband. Der bdo hat dazu ein Positionspapier aufgelegt, in dem gezeigt werden soll, „warum das Verbot nicht mehr haltbar ist und wie ein Genehmigungsweg ausgestaltet werden kann“.
Verbot der Liegendbeförderung im Bus
Aktuell sind Liegendreisen im Bus in Deutschland nicht erlaubt, denn nach § 35i Abs. 2 StVZO dürfen Fahrgäste in Kraftomnibussen nicht liegend befördert werden, auch nicht auf technisch geprüften und gesicherten Liegeplätzen. Mit dem Referentenentwurf vom 20. Juli 2026 ordnet das BMV die Vorschriften der StVZO neu und überführt die Verhaltensregeln in die StVO. Das Verbot der Liegendbeförderung wird laut bdo dabei wortgleich in § 21 Abs. 1 StVO-E übernommen, ohne dass es inhaltlich neu bewertet wird. Der bdo hat dies bereits in seiner Stellungnahme zur Novellierung kritisiert. Nun hat man die Argumente in einem Positionspapier zusammengefasst.
Die Kernanliegen des bdo sind:
- Genehmigungsweg statt pauschalem Verbot: Man fordere keine allgemeine Freigabe des Liegens im Reisebus, betont der bdo. In der neugeordneten StVO sollte anstelle eines pauschalen Verbots allerdings die Möglichkeit eröffnet werden, technisch geprüfte Liegeplätze zu genehmigen, damit auch „deutschen Busunternehmen der Zugang zu neuen technischen Entwicklungen und zum wachsenden Markt für Nachtreisen nicht verschlossen bleibt“.
en Prüfauftrag der Rechtsprechung aufgreifen: Das OVG Münster hat das Verbot 2010 bestätigt. Damals gab es noch keine Systeme, die liegende Fahrgäste auch beim Umkippen oder Überschlagen so gut schützen wie ein Sicherheitsgurt. Das Gericht habe aber klargestellt, dass „das Verbot überprüft werden muss, sobald es solche Systeme gibt“, erinnert der bdo. Forschung und Industrie hätten an Liegesitzen mit eigenem Rückhaltesystem gearbeitet, und in mehreren europäischen Staaten sind Nachtbusse mit innovativen Liegesitzen bereits unterwegs. - Von den Nachbarstaaten lernen: Österreich, Frankreich, die Niederlande und Dänemark machen die Liegendbeförderung von Genehmigungen und technischen Anforderungen abhängig. Maßstab ist dort die Sicherheit des Fahrgastplatzes und nicht die Körperhaltung des Fahrgastes. Dänemark hat nach denselben Unfällen der Jahre 2003 und 2004, die in Deutschland zum Verbot geführt haben, zusätzliche Sicherheitsanforderungen eingeführt, statt die Liegendbeförderung zu verbieten.
- Nachtverkehr auf der Straße ermöglichen: Was im Nachtzug selbstverständlich ist, sollte im Bus nicht ausnahmslos verboten bleiben. Nachtbusse können das Angebot dort ergänzen, wo kein Nachtzug fährt, und bieten eigenwirtschaftlich eine klimafreundliche Alternative zum Kurzstreckenflug. Der Wettbewerbsnachteil gegenüber Anbietern aus Nachbarstaaten ließe sich dabei „ohne Belastung der Steuerzahler abbauen“ argumentiert der bdo.
Der bdo hat angekündigt, sich im weiteren Verfahren zur StVO-Novellierung dafür einsetzen zu wollen, dass das generelle Verbot durch einen Genehmigungsweg für technisch geprüfte Liegeplätze ersetzt wird.