Die Organisatoren der Documenta 12 verweigern trotz mehrfacher Aufforderung und wiederholten Protesten des deutschen Reiseverbands DRV den Reiseleitern von Touristikunternehmen die Möglichkeit, ihren Kunden eigene Führungen durch die Ausstellung anzubieten. Stattdessen darf nur von der Documenta geschultes Personal die Kunstinteressierten durch eine der weltweit wichtigsten zeitgenössischen Ausstellungen führen. „Dies ist eine Behinderung der Berufsausübung, wie sie die deutsche Wirtschaft noch nicht erlebt hat“, kritisiert der Präsident des DRV, Klaus Laepple, die Ausgrenzung von Reiseleitern deutscher Reiseveranstalter bei der Kassler Kunstschau. Ein solches Verhalten dürfe auf keinen Fall Schule machen, es widerspreche deutschem und europäischem Recht, so Laepple. Selbst der Versuch, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, ist nun gescheitert. Der Studienreiseveranstalter Studiosus Reisen hatte vor der Einigungsstelle bei der IHK Kassel einen letzten Versuch einer außergerichtlichen Einigung unternommen. Das Vorhaben scheiterte, weil die Documenta an ihrem Rechtsstandpunkt festhielt und nur eine isolierte Kompromisslösung für Studiosus Reisen in Erwägung zog. Der Studienreise-Veranstalter will nun über eine Klage gegen die Documeta für die gesamte Branche das Recht auf Führungen durch Reiseleiter durchsetzen.
Documenta: Einigung gescheitert
Auf der Kasseler Kunstausstellung darf auch weiterhin nur von der Documenta geschultes Personal die Besucher führen. Jetzt will Studiosus Reisen klagen.