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OLG Düsseldorf verhängt einstweilige Verfügung gegen HRS

23.02.2012 13:06 Uhr
JustBook
© Foto: JBM JustBook Mobile GmbH

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat auf Antrag des Berliner Startup-Unternehmens JustBook am 15. Februar 2012 eine einstweilige Verfügung gegen das Hotelbuchungsportal HRS verhängt.

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Das teilt JustBook in einer Pressemitteilung mit. Das OLG Düsseldorf erkläre die Best-Preis-Garantie, die HRS von seinen Hotelpartnern vertraglich einfordere, für kartellrechtswidrig und damit für nichtig. „Diese Best-Preis-Garantie führte jahrelang zu einer eingeschränkten Preisfreiheit für Hotels. Dem Hotelbuchungsportal HRS wird durch den Beschluss unter anderem untersagt, die mit JustBook kooperierenden Hotels unter Druck zu setzen und daran zu hindern, günstigere Preise in ihrer App anzubieten“, so JustBook. Das Berliner Unternehmen JustBook bietet eine App an, mit der Hotels zu Last-Minute-Preisen gebucht werden können. Pro Stadt werden in der App täglich drei Hotels mit günstigen Exklusivraten für Übernachtungen am selben Tag angeboten. Obwohl es bei HRS kein vergleichbares Angebot gebe, würden die Hotels, mit denen JustBook kooperiere, umgehend kontaktiert und aufgefordert, ihr Angebot bei JustBook zurückzuziehen oder den selben Preis auch über HRS anzubieten. Gegen diese Praxis habe JustBook beim OLG Düsseldorf nun erfolgreich die einstweilige Verfügung erwirkt. Das Hotelbuchungsportal HRS sei nach Angaben von JustBook erst am 10. Februar 2012 durch das Bundeskartellamt wegen Verstößen gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen abgemahnt worden. Auch diese Abmahnung sei mit Unterstützung durch JustBook erwirkt worden. Die oberste deutsche Wettbewerbsbehörde habe kritisiert, dass HRS durch seine Vertragskonditionen Newcomern den Markteintritt erschwere. Ognjen Zeric, einer der Gründer von JustBook und ehemaliger Vice President bei Germanwings erklärt dazu: „Die Ausnutzung der Marktmacht durch die Best-Preis-Garantie von HRS ist aus unserer Sicht eine eklatante Behinderung des Wettbewerbs.“ Zeric weiter: „Von der Entscheidung des OLG Düsseldorf profitieren sowohl unsere Kunden als auch unsere Partnerhotels: Die Verbraucher können weiterhin die attraktiven Last-Minute Raten von JustBook nutzen, die HRS vergeblich bekämpft hat. Unsere Partnerhotels können nach wie vor über JustBook gezielt Zusatznachfrage generieren und ihre Überkapazitäten reduzieren, ohne die Preise bei den marktdominierenden Portalen senken zu müssen.“ (ah)

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