Urteil: „Bettensteuer“ bei Geschäftsreisen ist unzulässig

13.07.2012 15:53 Uhr
Hotelzimmer
© Foto: The Charles Hotel/ddp

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 11. Juli entschieden, dass die Erhebung der sogenannten „Bettensteuer“ in Trier und Bingen teilweise verfassungswidrig ist.

Das meldet der Deutsche Tourimsusverband (DTV). Kommunen dürften Steuern nur auf privat veranlasste Übernachtungen, nicht aber auf berufsbedingte Übernachtungen erheben, begründeten die Richter das Urteil. Da eine Regelung für die Unterscheidung fehlt, seien die Satzungen zur Bettensteuer in vollem Umfang unzulässig. Derzeit wird die Steuerabgabe auf Übernachtungen, auch bekannt als Kulturförderabgabe oder Citytax, von mehr als 20 deutschen Städten und Gemeinden erhoben.

Der DTV ist über den Ausgang der Verhandlung zunächst erleichtert. „Eine Steuer, die in den allgemeinen kommunalen Haushalt fließt, um Finanzlöcher zu stopfen, setzt ein falsches Signal“, sagt DTV-Präsident Reinhard Meyer. „Der Deutsche Tourismusverband setzt weiter auf freiwillige Lösungen und eine Zweckbindung der Mittel für den Tourismus.“ Auf der anderen Seite befürchtet der DTV eine Fortsetzung der Diskussion, denn das Urteil schließt die Erhebung der Bettensteuer auf touristisch motivierte Übernachtungen nicht grundsätzlich aus. Einige Städte halten nach dem Urteil an einer Citytax für private Übernachtungen fest und wollen ihre Satzungen dem Leipziger Urteil entsprechend anpassen. Unklar ist, ob und wie bereits gezahlte Bettensteuern in Trier und Bingen zu erstatten sind.

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes und sieht sich in seiner Rechtsauffassung durch das oberste Verwaltungsgericht bestätigt, bedauert aber, dass das Gericht kein Grundsatzurteil gegen die Bettensteuer gefällt hat. Aus Sicht des bdo bleibt so trotzdem die Möglichkeit zur Verteuerung des Tourismus bestehen. „Mit dieser richtungsweisenden Entscheidung wird eine irrsinnige Gängelei für den Tourismus in unserem Land hoffentlich verhindert. Wir hoffen, dass die Verantwortlichen das Signal verstehen. Wer dennoch eine City-Tax einführt, nimmt Umsatzeinbußen und Imageverlust für seine Stadt sehenden Auges in Kauf“, so Christiane Leonard, Hauptgeschäftsführerin des bdo nach der Urteilsverkündung.

Joachim Dehn, Vorsitzender des bdo-Touristikausschusses verdeutlicht die ungerechten Konsequenzen einer Bettensteuer: „Es wäre eine Ungeheuerlichkeit, wenn die Reisegäste unserer Mitglieder als Pauschalreisende zur Kasse gebeten wären, aber Individualreisende einfach berufliche Gründe bei der Registrierung angeben können und dann bessergestellt wären. Neben dem Unsinn umsatzbringende Touristen zu vergraulen, würden die Einnahmen einer City-Tax oder Bettensteuer von Bürokratiekosten aufgefressen werden, anstatt für Stadtrundfahrten oder in der Gastronomie ausgegeben zu werden.“ Der bdo sieht derartige Konzepte nun bundesweit als gescheitert an und fordert die Kommunalverantwortlichen auf, solche Verteuerungspläne zu verwerfen und sich auf die Förderung des Tourismus zu konzentrieren, um Umsätze und Jobs zu sichern.

Denn laut dem Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft trägt der gesamte Tourismus mehr zur Wertschöpfung und Beschäftigung in Deutschland bei als die KFZ-Industrie, der Maschinenbau oder die Bankwirtschaft. Der Bustourismus macht davon einen wichtigen Anteil aus. Das ergab eine Grundlagenstudie des Deutschen Wirtschaftswissenschaftlichen Instituts für Fremdenverkehr an der Universität München (dwif) im Auftrag des bdo Anfang 2011. Demnach erwirtschaftet der Bustourismus einen Umsatz von über zehn Milliarden Euro. Ein Viertel davon entfällt auf Ausgaben der Touristen auf der Reise und am Zielort. So sichert die Busbranche allein in Deutschland 200.000 Arbeitsplätze. Der bdo engagiert sich bundespolitisch im Interesse der Bustouristik intensiv gegen eine City-Tax. Das jüngst im Beisein der Tourismuspolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion Marlene Mortler vorgestellte Positionspapier „Vorfahrt für die Bustouristik“ und die umfangreiche Stellungnahme „Warum es keine City-Tax geben darf“ ist unter http://www.bdo-online.de verfügbar. (ah)

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