Winterreifenpflicht in der Tschechischen Republik
In der Tschechischen Republik gilt nun auch für Nutzfahrzeuge über 3,5 t zwischen dem 1. November und 30. April auf bestimmten Straßen Winterreifenpflicht auf der Antriebsachse.
In der Tschechischen Republik gilt nun auch für Nutzfahrzeuge über 3,5 t zwischen dem 1. November und 30. April auf bestimmten Straßen Winterreifenpflicht auf der Antriebsachse.
Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!