Die EU-Kommission hat die 6. Leitlinie zur Auslegung der Lenk- und Ruhezeiten veröffentlicht. Demnach darf ein Fahrer die regelmäßige tägliche Ruhezeit von mindestens elf Stunden in der Bahn oder auf einem Fährschiff zwei Mal unterbrechen. Der gesamte Zeitraum der Unterbrechung darf eine Stunde nicht überschreiten. Die Zeit wird aber nur dann als Ruhepause bewertet, wenn der Fahrer in der Bahn oder auf dem Schiff eine Schlafkabine oder einen Liegeplatz hat. Zudem gibt die Leitlinie den Behörden an die Hand, dass die tägliche Ruhezeit auch in zwei Teile von mindestens drei Stunden und mindestens neun Stunden aufgeteilt werden kann. Beide Teile der täglichen Ruhezeit dürfen dann jedoch insgesamt maximal zwei Mal unterbrochen werden. Maximal dürfen die beiden Unterbrechungen zusammen eine Stunde betragen.
6. Leitlinie zu Lenk- und Ruhezeiten
EU gibt Kontrollbehörden Leitlinien zur Fährenregelung an die Hand.