Dies berichtet www.oepnvwettberwerb.de und beruft sich dabei auf die Gießener Allgemeine. Abellio rügt insbesondere die Praxis der Finanzierung über den kommunalen steuerlichen Querverbund. Der Konzern hat parallel zum Verwaltungsgerichtsverfahren eine Beihilfebeschwerde bei der EU-Kommission gestartet, die von dieser inzwischen angenommen wurde. Allgemein rechnen Beobachter damit, dass die unterlegene Seite vor den Hessischen Verwaltungsgerichtshof ziehen wird und eine endgültige Entscheidung ggf. erst vor dem Bundesverwaltungsgericht fällt. Die SWG betreiben den Stadtverkehr seit rund einem Jahr aufgrund der Verfahren per einstweiliger Erlaubnis, die von der VM ebenfalls angegriffen wird.
Abellio-Klage wird am 8. Mai verhandelt

Das Verwaltungsgericht Gießen wird die Klage der Verkehrsgesellschaft Mittelhessen [Abellio] gegen die Genehmigungserteilung für den Stadtverkehr der mittelhessischen Universitätsstadt an die Stadtwerke Gießen (SWG) am 8. Mai verhandeln.