Änderungen im PBefG

07.11.2007 10:02 Uhr
MAN
© Foto: MAN

Der Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen (NWO) weist auf zwei Änderungen im PBefG hin.

Die Zustimmungspflicht der Genehmigungsbehörde zu Fahrplanänderungen ist eingeschränkt worden. Fahrplanänderungen, die wegen vorübergehenden Störungen des Betriebs oder aus besonderen Anlässen vorgenommen wurden und für einen Zeitraum von nicht länger als einen Monat gelten, sowie andere geringfügige Fahrplanänderungen sind von der Zustimmungspflicht ausgenommen. Sie müssen jedoch nach wie vor bei Genehmigungsbehörden angezeigt werden. Die beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz genügt im nationalen Gelegenheitsverkehr als Genehmigungsurkunde nur, wenn folgende Eintragung enthalten ist: „Gilt auch als Genehmigung für die Beförderung im innerdeutschen Gelegenheitsverkehr“.

MEISTGELESEN


KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!


NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.omnibusrevue.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift OMNIBUSREVUE aus dem Verlag Heinrich Vogel, die sich an Verkehrsunternehmen bzw. Busunternehmer und Reiseveranstalter in Deutschland, Österreich und der Schweiz richtet. Sie berichtet über Trends, verkehrspolitische und rechtliche Themen sowie Neuigkeiten aus den Bereichen Management, Technik, Touristik und Handel.