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Anscheinend zu wenig Abstand

27.08.2019 09:36 Uhr
Anscheinend zu wenig Abstand
© Foto: eyetronic/Fotolia

Bei Auffahrunfällen – zum Beispiel auf der Autobahn – hat der Hintermann oft schlechte Karten. Die juristische Figur des "Anscheinsbeweises" spricht meist gegen ihn.

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Wer „achsparallel“ auf ein Kraftfahrzeug auf der Autobahn auffährt, hat wohl gegen Paragraf 4 Abs. 1 Satz 1 StVO – dieser fordert ausreichenden Abstand – verstoßen. Juristen sprechen bei einem derartigen Sachverhalt vom Anscheinsbeweis.

Nach einem Urteil des Oberlandegerichts Hamm ändert sich dies nur dann, „wenn unstreitig der vorrausfahrende Kfz-Führer vor dem Unfallereignis einen Fahrstreifenwechsel vorgenommen hat“. Ist das streitig, bleibt es dabei: Der Auffahrende ist schuld.

Schuld bleibt der Auffahrende laut Gericht auch dann, wenn der Vordermann leicht abbremst.

Oberlandesgericht Hamm

Aktenzeichen 7 U 31/18

(tc)

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