In dem behandelten Fall war eine Frau mit ihrem etwa 250 Kilogramm schweren Rollstuhl wegen eines Bremsmanövers im Linienbus umgekippt und forderte deswegen Schmerzensgeld. Der Busfahrer hatte ihr mittels Rampe den Zugang zum Bus ermöglicht, sie war in den für Rollstühle vorgesehenen Bereich gefahren und hatte sich quer zur Fahrtrichtung hingestellt. Den Hinweis „Rollstuhl bitte sichern“ und den dafür vorhandenen Gurt hatte sie jedoch außer Acht gelassen. Daher entschied das Gericht, dass auch Rollstuhlfahrer sich selbst um die Sicherung des Rollstuhls kümmern müssen. Die Klägerin hätte demnach ihren Rollstuhl längs zur Fahrtrichtung abstellen und sich an den Gurten festhalten müssen. Der Fahrer sei nicht verpflichtet, Rollstuhlfahrer darauf hinzuweisen oder selbst für die Sicherung zu sorgen, so die Richter. Da der Fahrer zudem nicht grundlos scharf gebremst hatte, wiesen sie den Schmerzensgeldanspruch ab (Aktenzeichen 57 S 110/11). (akp)
Auch Rollstuhlfahrer müssen sich festhalten
Das Landgericht Berlin hatte sich mit der Frage zu befassen, ob auch Rollstuhlfahrer selbst für einen festen Stand sorgen müssen, wie es das Oberlandesgericht Bremen am 9. Mai 2011 für Menschen ohne Mobilitätseinschränkung entschieden hatte.