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Auftritt auf Rechten-Demo – Kündigung von Busfahrer unwirksam

25.01.2017 16:22 Uhr
© Foto: M&S Fotodesign/Fotolia

Als Redner auf einer rechtsextremen Demonstration machte ein Busfahrer aus seiner Gesinnung keinen Hehl – auch nicht aus seinem Arbeitgeber.

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Das brachte einem Nürnberger Bus- und Straßenbahnfahrer prompt die Kündigung ein. Zu Unrecht, befanden jetzt Arbeitsrichter.

Ein Bus- und Straßenbahnfahrer spricht auf einer rechtsextremen Demo, den Dienstausweis gut sichtbar am Gürtel – und darf dennoch nicht fristlos gefeuert werden. Die Nürnberger Verkehrs-AG (VAG) muss den Mann wegen formaler Mängel trotz dessen öffentlichen Auftritts weiter beschäftigen: Eine entsprechende Kündigung des 54-Jährigen sei unwirksam, entschied das Arbeitsgericht Nürnberg am Mittwoch. „Das Arbeitsverhältnis besteht daher derzeit unverändert weiter“, heißt es in einer Gerichtsmitteilung.

Das Gericht begründete sein Urteil im Wesentlichen mit formalen Mängeln der Kündigung: Das Verkehrsunternehmen habe dem Gericht in dem eintägigen Verfahren keine schriftliche Abmahnung vorgelegt. Eine schriftliche Abmahnung ähnlicher früherer Vorfälle sei aber Voraussetzung für eine wirksame spätere Kündigung eines Beschäftigten.

Der Bus- und Trambahnfahrer, der zugleich Stadtrat der rechtsextremen Nürnberger „Bürgerinitiative Ausländerstopp“ (BIA) ist, hatte Ende August 2016 an einer Demonstration der Partei „Die Rechte“ teilgenommen und am Mikrofon eine Rede gehalten. Dabei trug er den Dienstausweis der Verkehrs-Aktiengesellschaft gut sichtbar an seinem Gürtel. Die VAG sieht in dem Auftritt, bei dem sich der 54-Jährige deutlich als VAG-Mitarbeiter zu erkennen gegeben habe, eine Verletzung von Loyalitätspflichten. Als einem öffentlichen Arbeitgeber sei die Wirkung eines Mitarbeiters in der breiten Öffentlichkeit besonders wichtig, betonte der Anwalt des lokalen Verkehrsunternehmens.

Der 54-Jährige erklärte vor Gericht, er empfinde sich als „Opfer im politischen Meinungskampf“. Als Straßenbahnfahrer habe er sich niemals etwas zu Schulden kommen lassen. Den Dienstausweis trage er immer am Gürtel, weil dieser zugleich Fahrkarte für Busse und Bahnen in Nürnberg sei. Im Übrigen sollte die Beschwerde eines Kunden über ihn wegen seines Demo-Auftritts nicht überbewertet werden. Täglich gingen bei der VAG etwa 150 Kundenbeschwerden ein. (dpa)

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