Ausschreibungen: Mittelstandsfreundliche Lösung nach EU-Recht möglich

28.06.2013 14:54 Uhr
Ausschreibung
© Foto: DOC RABE/Media

Die aktuelle Diskussion in der Region Augsburg über die europaweite Ausschreibung von Verkehrsleistungen der privaten Busunternehmen hat bei den betroffenen Firmen und deren Beschäftigten existenzielle Ängste ausgelöst, die auch vom europäischen und deutschen Gesetzgeber gesehen werden.

Der Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen (LBO) begrüßt deshalb ausdrücklich die gestrige Pressemitteilung des Vorsitzenden der CSU-Europagruppe im Europäischen Parlament, Dipl.-Ing Markus Ferber, MdEP, in der er verdeutlicht, dass die seit Ende 2009 geltende EU-Nahverkehrsverordnung 1370/2007 keineswegs die Pflicht begründet, Verkehrsleistungen grundsätzlich europaweit auszuschreiben. Der schwäbische Europaabgeordnete weist darauf hin, dass die Möglichkeit der Direktvergabe von Aufträgen an kleine und  mittelständische Unternehmen auf Initiative des Europäischen Parlaments bewusst in das europäische Recht aufgenommen wurde, um der besonderen Situation von kleinen und mittleren Unternehmen Rechnung zu tragen. Im Erwägungsgrund 23 der EU-Nahverkehrsverordnung heißt es wörtlich: „Ein Wettbewerbliches Vergabeverfahren für öffentliche Dienstleistungsaufträge sollte nicht zwingend vorgeschrieben sein, wenn der Auftrag sich auf geringe Summen oder Entfernungen bezieht.“ In Artikel 5 Absatz 4 der EG-Verordnung wird definiert, was unter geringen Summen und Entfernungen zu verstehen ist. In Abweichung vom allgemeinen Vergaberecht sind danach Direktvergaben zulässig, wenn der Auftragswert pro Jahr nicht mehr als eine Million Euro beträgt oder die Verkehrsleistung 300.000 Kilometer nicht übersteigt. Bei Betrieben, die über nicht mehr als 23 Fahrzeuge verfügen, liegen die Grenzen bei zwei Millionen Euro Auftragswert oder 600.000 Kilometer Verkehrsleistung.

Erst im letzten Jahr hat der deutsche Gesetzgeber bei der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes zum 1. Januar 2013 diesen angemessenen Schutz für die mittelständischen Verkehrsunternehmen bei der Vergabe von Verkehrsleistungen uneingeschränkt übernommen. „In diesem Zusammenhang ist es im Übrigen bemerkenswert, dass nach dem Willen der Stadt Augsburg die von ihrem eigenen kommunalen Unternehmen betriebenen Buslinien im AVV nicht europaweit ausgeschrieben werden sollen“, so der LBO in einer Pressemitteilung. Der LBO appelliert daher an die Verantwortlichen in den Kommunen eine mittelstandsfreundliche Lösung zu finden. „Nur so haben die heimischen privaten Busunternehmen eine Chance, ihre Existenz zu erhalten“, sagt LBO-Präsident Heino Brodschelm. Es dürfe nicht übersehen werden, dass die schwäbischen Linienbusunternehmen seit Jahrzehnten den Regionalbusverkehr zuverlässig und kostengünstig sicherstellten und seit 1985 entscheidend mit dazu beigetragen hätten, den Augsburger Verkehrsverbund aufzubauen. Ohne diese Kooperationsbereitschaft gäbe es den AVV in seiner heutigen Form nicht. „Ein europaweiter Ausschreibungswettbewerb im Nahverkehr, wie er in Augsburg aktuell geplant wird, führt zwangsläufig zu Sozialdumping und zur Vernichtung der mittelständischen privaten Unternehmen. Folge ist eine Monopolisierung im ÖPNV, die den Fahrgästen und Kommunen teuer zu stehen kommt. Letztendlich schadet dies dann auch den Steuerzahlern und ist somit Gift für die heimische Wirtschaft“, warnt der LBO-Präsident. (ah)

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