In der Europäischen Union ist ein Konflikt um schärfere Ausschreibungspflichten für öffentliche Auftraggeber entbrannt. Die Kommission drängt darauf, dass für Aufträge unterhalb der Schwellenwerts von 200.000 Euro die gleichen Transparenzanforderungen gelten, wie für größere Aufträge. Deren Ausschreibung ist durch EU-Vergaberichtlinien geregelt.
Zahlreiche Mitgliedsländer, darunter auch Deutschland und Österreich protestierten gegen die neuen Leitlinien, da die Kosten für öffentliche Ausschreibungen und der bürokratische Mehraufwand in keinem Verhältnis zum Vorteil stünden. Lokal begrenzte Dienstleistungen seien zudem irrelevant für den gemeinsamen Markt.
Die EU-Kommission beruft sich bei ihrem Vorhaben auf die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. Dieser hat in mehreren Urteilen erklärt, dass die Bekanntmachungspflichten auch unterhalb der Schwellenwerte gelten müssten. Bieter aus dem Ausland hätten auch auf lokalen Märkten das Recht auf diskriminierungsfreien Zugang.
Zwar hat das Dokument keine bindende Wirkung, um der Gefahr von Klagen und Prozessen zu entgehen orientierten sich die Vergabestellen in der Regel jedoch an die Leitlinien aus Brüssel, erklärte die Bundesregierung gegenüber dem Handelsblatt.
(tt, 12.10.2006)