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bdo: Gesetzgeber muss Klarheit schaffen

15.10.2019 10:40 Uhr
bdo: Gesetzgeber muss Klarheit schaffen
© Foto: Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo)

Nach Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bezieht der bdo Stellung: Der Gesetzgeber muss mit der PBefG-Novelle nun schnell Klarheit schaffen und Gewerbefreiheit erhalten, mahnt der Verband.

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Nachdem das Bundesverwaltungsgericht am vergangenen Donnerstag, 10. Oktober 20019, den Anspruch von Verkehrsunternehmen auf Erlass einer allgemeinen Vorschrift zum Ausgleich eines nicht-auskömmlichen Verbundtarifs zurückgewiesen hatte (die OMNIBUSREVUE berichtete), bezieht der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) nun Position: Die Leipziger Richter sprächen damit Aufgabenträgern eine Wahlfreiheit zu, mit der die marktwirtschaftlichen Prinzipien im öffentlichen Personenverkehr praktisch eliminiert würden, kommentiert der Verband.

Das private Busgewerbe sieht das Urteil im Widerspruch zu den Absichten des nationalen Gesetzgebers, der einen Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit im Rahmen der letzten PBefG-Novelle bewusst weiter festgeschrieben hatte. Auch finden sich entsprechende Aussagen im aktuellen Koalitionsvertrag. Die anstehende Novellierung des PBefG dürfe sich daher nicht länger nur mit der Abgrenzung von Taxi- und On-Demand-Verkehren befassen, sondern müsse jetzt schnellstmöglich sicherstellen, dass private Busunternehmen im klassischen ÖPNV auch in Zukunft ihr Gewerbe weiter ausüben dürfen, fordert der Verband.  

Die Entscheidung des Gerichts mache deutlich, dass die letzte Novellierung des PBefG mit seinem unklaren Gesetzestext zu einer Auslegung geführt habe, die eindeutig zu Lasten der privaten Unternehmen gegangen sei. Die Praxis zeige, dass private Unternehmen durch das Handeln der Aufgabenträger vielerorts aus dem Markt gedrängt würden. Teure kommunale Strukturen dehnten sich immer weiter nahezu flächendeckend aus. Die Kosten dieser "Verstaatlichung" trage der Steuerzahler. Wirtschaftliche Prinzipien auf der Basis der Gewerbefreiheit seien jedoch dringend notwendig in einer Zeit, in der große und kostenintensive Aufgaben auf den öffentlichen Personenverkehr und die darin tätigen Unternehmen warten. Umso mehr brauche der ÖPNV eine Unternehmensvielfalt, die Innovationen vorantreibt. Dies gelinge aber nur, solange die Unternehmen das Interesse am Fahrgast nicht durch staatliche Vorgaben verlieren. 

Karl Hülsmann, Präsident des Bundesverbands Deutscher Omnibusunternehmer (bdo), sagte zur Entscheidung in Leipzig: "Wir haben uns gestern einen anderen Ausgang gewünscht, respektieren aber natürlich die Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichts Deutschlands. Wir sehen ganz deutlich, dass der Gesetzgeber eine andere Absicht verfolgte, indem er den Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit formulierte. Dies muss sich aus unserer Sicht konsequenterweise auch auf Fälle erstrecken, in denen nicht-auskömmliche Verbundtarife vorgegeben werden, sodass hier entsprechend ein Anspruch auf Erlass einer allgemeinen Vorschrift besteht. Leider kommt dies nicht in der Deutlichkeit im derzeitigen PBefG zum Ausdruck, wie die gestrige Entscheidung zeigt. Das muss mit der bevorstehenden PBefG-Novellierung schnell geändert und geklärt werden." (mp)

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