bdo: Mobifair stellt sich selbst ins Abseits

08.04.2008 19:55 Uhr
bdo: Mobifair stellt sich selbst ins Abseits

Offener Brief zur 12-Tage-Regelung an deutsche Europa-Abgeordnete ideologisch und praxisfremd.

Der offene Brief der Organisation mobifair zur 12-Tage-Regelung an deutsche EU-Abgeordnete zeige, dass mobifair weder über ausreichendes fachliches Wissen zu den EG-Sozialvorschriften verfügt, noch die Interessen der Reisebusfahrer vertritt, so der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) auf Nachfragen der Presse in Berlin. „Jede Interessenvertretung muss ihre Daseinsberechtigung unter Beweis stellen. Allerdings gilt dabei immer der Grundsatz der Seriosität. Bei mobifair scheint dies anders zu sein. Der vorliegende Brief stellt unwahre Behauptungen auf und entspricht mitunter nicht den Tatsachen“, so bdo-Hauptgeschäftsführer Gunther Mörl. Allein zu behaupten, der Wegfall der 12-Tage-Regelung führe zu verbesserten Sozialbedingungen für das Fahrpersonal und zu einer erhöhten Sicherheit ist schlichtweg falsch. In der Tat führen die novellierten Sozialvorschriften zu einem geringeren Einkommen, zu instabileren Beschäftigungsverhältnissen, zu einem unausgewogenen Verhältnis zwischen Freizeit und Dienstzeit und auch zur Unzufriedenheit am Arbeitsplatz. Die Behauptung, wonach schwere Busunfälle in den meisten Fällen auf Übermüdung zurück zu führen seien, ist falsch und nicht nachvollziehbar. Amtliche Unfallstatistiken dokumentieren, dass Übermüdung als Hauptursache für Busunfälle mit Todesfolge statistisch gegen Null tendiere. Ebenso inhaltlich unverständlich und rechtlich unzutreffend seien die Darlegungen von mobifair zum befürchteten Missbrauch im Nahverkehr. Die einschlägige Fahrpersonalverordnung sieht für den Liniennahverkehr ohnehin eine Sonderregelung vor, nach der die Wochenruhezeit nicht nach sechs 24-Stunden Zeiträumen eingelegt werden muss. Wettbewerbsnachteile bestehen nach Abschaffung der 12-Tage-Regelung durch die VO 561/06 daher nicht - wie von mobifair behauptet - für die im Nahverkehr tätigen, sondern für die im Gelegenheitsverkehr tätigen Unternehmen. Dies spricht eindeutig für eine Wiedereinführung der 12-Tage-Regelung, so der bdo.

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