Jetzt hat Peter Schöppner erst einmal für 18 Monate Ruhe! Dank des Anrufs eines Richters bei der Straßenverkehrsbehörde hat der Busunternehmer nun eine Ausnahmegenehmigung und darf mit seinem Reisebus in die Berliner Umweltzone einfahren, berichtet der „Tagesspiegel“ am 9. Februar. Die Behörde hatte Schöppners Antrag zuerst abgelehnt. Er wollte daher eine einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht erzwingen. Das war aber nicht nötig, denn nach dem Anruf eines Richters stellte sich heraus, dass der von der Umweltverwaltung herausgegebene Leitfaden Ausnahmen in Härtefällen auch für Reisebusse zulässt. Die Ausnahmegenehmigung gilt jedoch höchstens 18 Monate. Wenn es dann immer noch keinen Rußfilter für seinen Bus Baujahr 1992 gebe, wäre er mit seinem Kleinunternehmen am Ende, erklärt Schöppner der Zeitung. Die Ausnahmegenehmigung selber kostet laut Tagesspiegel mehrere hundert Euro und gilt nur für die Stadt, für die sie beantragt wurde.
Behörde lenkt ein - Bus fährt rein
Busunternehmer erhält Ausnahmegenehmigung für die Einfahrt in die Berliner Umweltzone.