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BMVI-Soforthilfen: Jetzt gibt es wieder Geld für Busunternehmen

15.01.2021 15:05 Uhr | Lesezeit: 4 min
BMVI-Soforthilfen: Jetzt gibt es wieder Geld für Busunternehmen
© Foto: Jörg Carstensen/picture-alliance//dp

Ab Montag, 18.01., um 9.00 Uhr, können die Anträge für die Soforthilfe speziell für Reisebusunternehmen gestellt werden. Schnell sein lohnt sich, weil der Fördertopf kleiner ist als in 2020 und die Zahlungen nach Antragseingang geleistet werden. Wer seinen Antrag erst einreicht, wenn das Budget aufgebraucht ist, geht leer aus. Worauf beim Antrag zu achten ist, erläuterte der bdo in einem Webinar.

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Insgesamt stehen in dieser zweiten Runde 80 Millionen Euro zur Verfügung, die die Not der Busunternehmen nach den coronabedingten Einnahmeausfällen lindern soll. Es handelt sich um die Summe, die vom Gesamtbudget von 170 Millionen in 2020 nicht ausgezahlt wurde, denn im abgelaufenen Jahr wurden nur 90 Millionen ausgeschüttet. Dass der Rest nun nicht verfällt, ist dem bdo zu verdanken, der sich erfolgreich dafür stark gemacht hat, dass der Restbetrag von 80 Millionen Euro auch im neuen Haushaltsjahr zur Verfügung steht.

Was angesichts der andauernden Misere der Busreiseunternehmen und dem langen zweiten Lockdown wie ein kleiner Tropfen auf dem heißen Stein anmutet, würdigte bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard als "etwas Besonderes", weil die Reisebusunternehmen nicht nur in Deutschland, sondern europaweit die einzige Branche seien, für die ein eigenes Soforthilfepgrogramm aufgelegt worden sei.

Nun heißt es also schnell sein, denn auch wenn die Soforthilfe Reisebusbranche 2.0, die theoretisch bis 15. März beantragt werden kann, wird sie nach dem "Windhundprinzip" verteilt. Wer zuerst kommt, wird aus dem großen Topf bedient. Wenn er leer ist, kann es schon vor  dem 15. März zu spät sein.

Trotz der Eile ist Sorgfalt wichtig

Trotz der Eile, die geboten ist, sollten Busunternehmer die Unterlagen sorgfältig zusammenstellen, denn nur vollständige Anträge werden bearbeitet. Dazu gehört neben dem Antrag auch die Anlage und das Kontrollformular.

Der hier geförderte Zeitraum umfasst die Monate Juli bis September 2020. Antragsberechtigt sind Busse ab der Euro-5-Norm (mit mehr als acht Sitzplätzen), die Förderstumme pro Bus liegt bei maximal 13.200 Euro. Damit klar ist, dass es sich um Busse handelt, die in der Corona-Krise beim antragstellenden Busunternehmen stillstanden, werden nur Hilfen für Busse gewährt, die sich vor dem 17. März 2020 und auch nach dem 30. September 2020 (Ende des Förderzeitraums) in dessen Besitz befanden. Förderfähig sind wie beim ersten BMVI-Programm auch Vorhaltekosten (bis zu 200 Euro pro Tag), Kredite, Leasingraten oder Mieten. Neu in dieser zweiten Auflage des Hilfsprogramms sind Abschreibungen. Für die Berechnung der Hilfen für jeden Bus steht eine Kalkulationstabelle des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) bereit.

Wahl: Fixkostenhilfe, Kleinbeihilfe oder beides?


Antragstellende Unternehmen habe die Wahl, ob die Hilfen über die "Kleinbeihilfen", "Fixkostenhilfen" oder einer Mischung aus beiden gezahlt werden sollen. Die maximale Förderhöhe pro Unternehmen bei den Kleinbeihilfen liegt bei 800.000 Euro, angerechnet werden die Corona-Soforthilfe, die BMVI-Hilfen 1, die Überbrückungshilfe 1, ggf. Länderhilfen und einige KfW-Kredite. Wer die Fixkostenhilfe beantragen möchte, muss im Förderzeitraum Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum nachweisen können. Der bdo machte darauf aufmerksam, dass dies für Mischunternehmen (mit ÖPNV-Betrieb) schwierig werden könnte. Maximal 70 oder 90 Prozent der ungedeckten Fixkosten (dazu zählen auch nicht förderfähige Fixkosten) werden hier gefördert - die Höhe ist abhängig von der Mitarbeiterzahl. Kredite werden hier nicht als Einnahmen gerechnet. Die maximal Förderhöhe beträgt drei Millionen Euro. "Sie müssen daher genau überlegen, welcher Weg der bessere ist", sagt Anja Ludwig, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des bdo. "Grundsätzlich könnte man sagen, dass Kleinbeihilfe die bessere Wahl ist. Allerdings sind vielleicht bei einigen 800.000 Euro schnell erreicht. Und dann ist darüber definitiv Schluss. Die Fixkostenhilfe bietet den größeren Spielraum, aber - salopp gesagt - kommt ein bisschen weniger dabei rum, weil wir hier die Deckelung haben auf 70 beziehungsweise 90 Prozent", so Ludwig weiter.

Es können aber auch beide Methoden miteinander kombiniert werden - für einen Teil der Fahrzeuge können Hilfen nach der Kleinbeihilfe beantragt werden und für einen anderen Teil über den Weg der Fixkostenhilfe.

Die Anträge können ab Montag, 18.01., um 9.00 Uhr auf https://antrag-gbbmvi.bund.de/ gestellt werden.

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