Seit dem heutigen 15. Januar 2021 muss vor der Einreise nach Österreich eine elektronische Einreiseanmeldung ausgefüllt werden. Wie der bdo Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer mitteilt, gilt die Registrierpflicht auch für Kinder und Jugendliche. Die Reisenden erhalten demnach nach der Anmeldung eine Bestätigung per E-Mail, die sie bei der Einreise elektronisch oder ausgedruckt mitführen müssen. Alternativ lässt sich ein Papierformular ausfüllen und vorzeigen. Nach wie vor müssen Einreisende darüber hinaus grundsätzlich für zehn Tage in Quarantäne. Nach fünf Tagen kann die Quarantäne mit einem negativen Corona-Test beendet werden.
Ausnahmen von der neuen Registrierpflicht
Ausgenommen von der neuen Registrierungspflicht sind nach bdo-Informationen Einreisen mit folgenden Hintergründen:
- unvorhersehbare familiäre Ereignisse, insbesondere schwere Krankheitsfälle, Todesfälle, Begräbnisse, Geburten und die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen in Notfällen
- zur Aufrechterhaltung des Güter- und Personenverkehrs
- aus ausschließlich zwingenden Gründen der Tierversorgung oder für land- und forstwirtschaftlich erforderliche Maßnahmen im Einzelfall
- Durchführung beruflicher Überstellungsfahrten/Überstellungsflüge
- im zwingenden Interesse der Republik Österreich
- für Transitpassagiere
- Einreise oder Wiedereinreise innerhalb des regelmäßigen Pendlerverkehrs zu beruflichen, schulischen oder familiären Zwecken