Eigentlich sollen Busse, U-Bahnen und Straßenbahnen des öffentlichen Personennahverkehrs seit Anfang 2022 barrierefrei zugänglich sein - und zwar überall in Deutschland. Das verlangt das Personenbeförderungsgesetz. Vielerorts ist die Barrierefreiheit im ÖPNV jedoch bisher nicht geregelt.
In Brandenburg seien die Mittel für den Ausbau barrierefreier Haltepunkte in den vergangenen Jahren stetig ausgebaut worden, so ein Ministeriumssprecher. Für Investitionen in die Barrierefreiheit, den Umweltschutz und die Verkehrswende waren im vergangenen Jahr rund elf Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden. In diesem Jahr sollen es gut 21 Millionen sein.
Die bautechnischen Erfordernisse der Barrierefreiheit sind in diesem Jahr als Fortbildung der zuständigen Mitarbeiter beim Landesbetrieb für Bauen und Verkehr vorgesehen, hieß es weiter. Beim übrigen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) unterstützt das Land die kommunalen Aufgabenträger auf der Grundlage des ÖPNV-Gesetzes bei der Umsetzung eines attraktiven Verkehrsangebotes unter Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse von in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen.
"In Deutschland fehlt es vielfach noch an barrierefreien, inklusiven Mobilitätsangeboten", hieß es Anfang Juni in einem Positionspapier der Fachverbände für Menschen mit Behinderung. Viele Menschen mit Behinderung seien deshalb aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung nicht in der Lage, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen - auch in Brandenburg. Sichtbar sei das etwa bei Schülern mit Behinderung: Unter anderem die Fahrten zu Förderschulen oder zu Werkstätten für behinderte Menschen würden in der Regel spezielle Fahrdienste übernehmen. Hier bestehe dringender Nachbesserungsbedarf.