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Brexit-Update: Verlängerung des Austrittstermins bis zum 31. Januar 2020

06.11.2019 14:10 Uhr
Brexit-Update: Verlängerung des Austrittstermins bis zum 31. Januar 2020
© Foto: Ddurrich / Getty Images / iStock

Der Paketreiseveranstalter Hotels & More informiert über den aktuellsten Stand der Brexit-Verhandlungen.

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Die EU-Staaten haben am 29.Oktober 2019 einer weiteren Verlängerung des Austrittstermins des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union bis zum 31. Januar 2020 zugestimmt. Hierbei handle es sich um eine flexible Verlängerung. Das bedeutet laut Hotels & More, dass das Vereinigte Königreich bei Zustimmung zum ausgehandelten Austrittsabkommen auch schon früher, also am 1. Dezember 2019 oder am 1. Januar 2020, austreten könnte.

Im Überblick bedeute dies:

  • Für Reisegäste aus den 27 EU- beziehungsweise EEA-Ländern und der Schweiz wird es keine Visumspflicht für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten geben.
  • Da das Vereinigte Königreich (wie auch die Republik Irland) nie dem Schengen-Abkommen beigetreten ist, benötigten EU-Bürger schon immer einen gültigen Reisepass oder Personalausweis für die Einreise. Das Gleiche gilt für Bürger aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz.
  • Wir empfehlen für die Einreise, insbesondere bei Flugreisen, einen gültigen biometrischen Reisepass zu benutzen. Mit diesem ist die Einreise an den E-Gates schneller und reibungsloser.
  • Eine Einreise mit einem Personalausweis soll schrittweise, und sobald es praktisch umgesetzt werden kann (voraussichtlich Ende 2020), nicht mehr möglich sein.
  • Ebenso wurde von der EU und dem Vereinigten Königreich zugesichert, dass es auch nach dem Austrittstermin Flugverbindungen zwischen UK und EU-Ländern geben wird.
  • Es ist vereinbart, unmittelbar nach Austritt dem Interbus-Abkommen beizutreten. So werden geschlossene Gruppenreisen mit dem Bus zwischen EU-Ländern und UK auch weiterhin möglich sein.
  • EU-Führerscheine von Busfahrern werden im Vereinigten Königreich auch weiterhin gültig sein. Für jeden Bus muss eine grüne Versicherungskarte mitgeführt werden.
  • Da die europäische Krankenkassenkarte nicht mehr gelten wird, ist es empfehlenswert, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

(ts)

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