Bündnis 90/Die Grünen: Personenbeförderungsgesetz neu regeln

22.01.2009 14:03 Uhr
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©Foto: ddp

Bündnis 90/Die Grünen hat ein Gesetzentwurf (16/11635) in den Bundestag eingebracht, mit dem das Personenbeförderungsgesetz neu geregelt werden soll.

Bündnis 90/Die Grünen hat ein Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, mit dem das Personenbeförderungsgesetz neu geregelt werden soll. In ihrem Anschreiben weist Bündnis 90/Die Grünen darauf hin, der Entwurf entspreche dem Entwurf der Bundesarbeitsgemeinschaft der Aufgabenträger (BAG SPNV). Zugleich spiegle er die Position der Kommunalen Spitzenverbände wieder und entspräche in den meisten Punkten den eigenen Vorstellungen. So soll die gewerberechtliche Prüfung, ob eine Teilnahme am Personenverkehrsmarkt zugelassen werden kann, an die Bestimmungen im Allgemeinen Eisenbahngesetz angelehnt werden. Der Verkehrsmarkt in Deutschland soll im örtlichen Personennahverkehr (ÖPNV) als kontrollierter Wettbewerbsmarkt organisiert werden - im Sinne der EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. An der bisherigen Liniengenehmigung soll festgehalten werden. Um Verwechslungen in der Begrifflichkeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach der EU-Verordnung und öffentlicher Aufträge im Sinne des Kartellvergaberechts zu vermeiden, soll der öffentliche Dienstleistungsauftrag nach der EU-Verordnung im nationalen Recht mit dem bisher bereits geläufigen Begriff der Linienkonzession tituliert werden. Die Vergabe der Linienkonzessionen soll nach den vergaberechtlichen Vorgaben der EU-Verordnung erfolgen. Der Entwurf wird innerhalb des Bundestages allerdings nicht mehrheitsfähig sein. Innerhalb des Koalitionsvertrages haben sich die Koalitionsparteien darauf festgelegt, immer gemeinsam zu handeln und aufzutreten. Die CDU/CSU-Fraktion lehnt die PBefG-Novellierung geschlossen ab, solange der Vorrang kommerzieller Verkehre keinen Bestand hat. Das hat die Fraktion unmissverständlich gegenüber dem Verkehrsministerium und dem Regierungspartner SPD ausgesprochen. Die SPD wird deshalb den Entwurf offiziell nicht unterstützen können. Es ist davon auszugehen, dass auch die FDP-Fraktion einer Anhörung zum jetzigen Zeitpunkt mehr als skeptisch gegenübersteht. Manch ein Insider vermutet, dass hier der letzte Versuch unternommen wird, um in dieser Legislaturperiode doch noch eine Novellierung des PBefG zu erreichen und alle am Verfahren beteiligten Verbände und Organisationen derzeit noch einmal massiv Einfluss auf die Politik nehmen - allerdings wird eine Novellierung in dieser Legislaturperiode von Tag zu Tag unwahrscheinlicher.

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