Bundestag stellt Petitionsverfahren ein

13.08.2009 17:07 Uhr
Bundestag
© Foto: ddp

Die Forderungen des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer bdo und seiner Mitgliedsverbände nach Erleichterungen für die Busbranche haben nicht die erhoffte parlamentarische Unterstützung gefunden: Das Petitionsverfahren wurde vom Deutschen Bundestag eingestellt.

Dabei folgte das Parlament einer Empfehlung des Petitionsausschusses. Das Gremium hatte die Beendigung des Verfahrens damit begründet, nicht in Aussicht stellen zu können, "im Sinne der im Petitum geäußerten Anliegen tätig zu werden". Bundestag und Bundesregierung seien derzeit scheinbar nicht gewillt, wirksame Entlastungsmaßnahmen für das Busgewerbe einzuleiten, kritisiert der bdo. Im vergangenen Jahr hatte die Explosion der Dieselpreise die im ÖPNV als auch im Bustourismus tätigen Unternehmen vor große Probleme gestellt. Der bdo richtete daraufhin eine Petition an den Bundestag, um auf die Notwendigkeit verschiedener Erleichterungen für die Unternehmen hinzuweisen. Die Petition enthielt auch die Forderung nach einer „Klimadiesel-Steuerrückvergütung“ und steuerlichen Gleichbehandlung aller Verkehrsträger. Petitionsausschuss und Bundestag machten in ihrem Beschlüssen jedoch deutlich, dass sie eine Steuersenkung nicht für gerechtfertigt halten, da alle Verbraucher durch die hohen Kraftstoffkosten gleichermaßen finanzielle Mehrausgaben hätten. Zudem müsse dies beihilferechtlich notifiziert werden, ein positiver Ausgang des Verfahrens sei ungewiss. Verkehrsunternehmen würden zudem generell von der Stabilisierung der Rentenversicherungsbeiträge profitieren, da ein Teil der Energiesteuern hierfür aufgewandt werde. Der bdo forderte auch die Aufhebung von Kürzungen bei den Ausgleichsleistungen im Schüler- und Ausbildungsverkehr. Der Bundestag verweist in seiner Antwort allerdings auf die prinzipielle Zuständigkeit der Länder. Gleichfalls sei eine auskömmliche Finanzierung gegeben – auch mit Blick auf die bereitgestellten Finanzmittel durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und das Regionalisierungsmittelgesetz. Im Übrigen stehe es den Ländern und Kommunen frei, „durch einen effizienten Mitteleinsatz“ und „wettbewerbliche Vergabeverfahren“ die Finanzierungsgrundlage zu verbessern. Ebenso hatte der bdo das Aussetzen der Kennzeichnungsverordnung bis zum Jahr 2015 verlangt. In der Antwort des Bundestags heißt es hierzu, dass bereits ab 2005 ein Reisebus mit Euro IV-Norm hätte erworben werden können. Eine Nachrüstung sei ebenso möglich, um in die nächst höhere Schadstoffgruppe zu gelangen. Die Ablehnung aller Forderungen des Gewerbes sei politisch begründet, erklärte der bdo in einer Stellungnahme. Die Politik sei derzeit nicht gewillt, eine Branche stärker als andere zu entlasten. Eine Ausnahme habe es nur bei der Automobilbranche gegeben.

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