BW: Erneute Streiks im privaten Omnibusgewerbe vorerst abgewendet

06.02.2012 17:10 Uhr
Streik
© Foto: dapd/Philipp Guelland

Die Hoffnungen auf eine gütliche Einigung im Tarifstreit in Baden-Württemberg liegen nun auf den Verhandlungen am kommenden Mittwoch, 8. Februar 2012.

Mit Sorge sieht Witgar Weber, Geschäftsführer des Verbands Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer (WBO), den „unverändert umfangreichen Forderungskatalog der Gewerkschaft“. Der Markt lasse den Unternehmen wenig Spielraum: „Die öffentliche Hand möchte im Nahverkehr vor allem eines, nämlich Geld sparen. Die utopischen Vorstellungen der Gewerkschaft beschwören die Gefahr eines Arbeitskampfes herauf, der länger dauern könnte, als allen Beteiligten lieb sein kann.“ Bislang gehe es im Tarifkonflikt zwischen Verdi und privaten Omnibusunternehmern in Baden-Württemberg um den Manteltarif, also nicht um die Löhne selbst. Der Forderungskatalog seitens Gewerkschaft mit Vorstellungen von einem 13. und 14. Monatsgehalt ist laut WBO allerdings für die Busunternehmen indiskutabel, zumal diese in Kürze mit weiteren Belastungen in der Lohntarifrunde rechnen müssten. Würden alle derzeitigen Forderungen erfüllt, hätte allein dies rechnerisch Kostensteigerungen im ÖPNV um teilweise mehr als 20 Prozent zur Folge, die letztlich direkt oder indirekt die Fahrgäste träfen, so der WBO. Der WBO wehrt sich nach eigenen Angaben vehement „gegen das von Verdi kolportierte Bild des am Bettelstab gehenden, ausgenutzten, armen Busfahrers“. Das WBO-Lohnniveau sei bundesweit gesehen das höchste im privaten Busgewerbe. Mit Ihrer Forderung, den WBO-Tarif dem kommunalen Niveau anzupassen, gefährde die Gewerkschaft das heutige flächendeckende ÖPNV-System in Baden-Württemberg. Der WBO weist Vorwürfe zurück, wonach sich die Unternehmerseite „unfair“ verhalten habe. Anders als bei Verdi gebe es beim WBO keine zentrale „Streikleitung“. Jedes Unternehmen reagiere nach eigenem Dafürhalten und mit den eigenen, der Situation entsprechenden Mitteln auf die Schritte ihrer Gewerkschaft. Die Unternehmer hätten eine gesetzliche Beförderungspflicht und wollten Nachteile für ihre Kunden nach Möglichkeit vermeiden. (ah)

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