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Deutschland-Ticket: Wesentliche und existenzielle Fragen noch immer offen

23.01.2023 15:38 Uhr | Lesezeit: 7 min
Deutschland-Ticket: Wesentliche und existenzielle Fragen noch immer offen
Noch immer sind wesentliche und für die Unternehmen existenzielle Fragen offen. Dies betrifft sowohl den notwendigen Ausgleich der Mindereinnahmen über eine bundesweite allgemeine Vorschrift, als auch Fragen von Vertrieb und zukünftiger Einnahmeaufteilung. Es ist beabsichtigt, im Rahmen einer 9. länderoffenen AG die noch ungeklärten Fragen politisch durch die Verkehrsminister zu klären.
© Foto: iStock/Antonio_Diaz

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen e.V. (bdo) hat eine Zusammenfassung der letzten Sitzung der „länderoffene Arbeitsgruppe zum bundesweiten ÖPNV-Ticket“ herausgegeben. Die Sitzung, die vergangenen Freitag zum nunmehr 8. Mal stattfand, dauerte fast vier Stunden. Dennoch seien zahlreiche Fragen offengeblieben und wesentliche Inhalte nicht geklärt worden, so der bdo.

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Der Referentenentwurf zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes soll nach Aussage des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) am 1. Februar ins Kabinett gegeben werden. Der Bundesrat soll sich dann am 32. März mit dem zustimmungsbedürftigen Gesetz befassen. Da man sich für ein verkürztes Verfahren entschieden hat, werde sich der Bundestag neben dem Gesetz zeitgleich dem Entwurf zum „??-Euro-Ticket“ widmen. Verlaufe alles planmäßig, könne das Gesetz im April ausgefertigt und das umstrittene Ticket zum 1. Mai eingeführt werden.

Das BMDV hat sich gegen eine Notifizierung entschieden, jedoch das beabsichtigte Vorhaben begleitend mit der EU-Kommission diskutiert. Ein von der EU-Kommission vorgelegter Fragenkatalog wurde im Rahmen einer Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Verbänden beantwortet. Eine Reaktion der EU-Kommission auf die beantworteten Fragen liegt noch nicht vor. Am morgigen Dienstag soll es hierzu Gespräche mit der EU-Kommission geben.

Nachfolger 9-Euro-Ticket: doch keine bundesweite Regelung?

Einen Rückschlag musste der bdo einstecken: der Verband hatte sich intensiv für eine ausdrückliche und bundesweit geltende Tarifvorgabe und eine Tarifgenehmigungsfiktion im Rahmen des RegG eingesetzt. Entgegen noch anders lautender Aussagen aus dem BMDV vor Weihnachten beabsichtigt das BMDV aber aktuell keine (!) bundesweite Regelung sowie Tarifgenehmigungsfiktion aufzunehmen. Die Länder sprachen sich dennoch einheitlich dafür aus, eine Tarifgenehmigungsfiktion aufzunehmen, damit ein Flickenteppich verhindert wird, da es nahezu ausgeschlossen sei, dass der Tarif bis zum 1. Mai durch alle Aufgabenträger im Rahmen einer allgemeinen Vorschrift vorgegeben, durch die Verkehrsunternehmen beantragt und durch die Genehmigungsbehörden genehmigt werde. Die Länder haben angekündigt, die Tarifgenehmigungsfiktion über die Abstimmung im Bundesrat zu erzwingen.

Vorab soll im Rahmen der nächsten länderoffenen AG eine Einigung versucht werden. Sollte es hier keine Einigung geben, könnten die Länder im Rahmen ihrer ÖPNV-Gesetze auf Landesebene eine entsprechende Regelung vornehmen. Hierüber ist aber nicht weiter diskutiert worden. „Damit ist der Streit zwischen Bund und Ländern, wer die Verantwortung für das Deutschlandticket in finanzieller und beihilferechtlicher Sicht übernehmen will, nicht gelöst, sondern das Risiko auf die Aufgabenträger und Unternehmen verlagert worden“, betont der bdo.

Der Ausgleich für die Mindereinnahmen aus dem Deutschlandticket für einen Übergangszeitraum voraussichtlich bis Ende 2024 soll über die Rettungsschirmsystematik (Bezugszeitraum 2019 plus Tarifanpassungsfaktor und ggf. Mehrverkehrsausgleich) vorgenommen werden. Eine Antwort zur Zulässigkeit dieser Vorgehensweise durch die EU-Kommission steht hierzu noch aus. In der Übergangsphase soll eine zukünftige Einnahmeaufteilung vorbereitet werden. Der VDV wird beauftragt, die Evaluation zu realisieren. Nach dem Wunsch der meisten Länder soll der VDV auch ein bundesweites Marketing organisieren. Das BMDV hat sich hierzu nicht positiv eingelassen, will Kosten hierfür auch nicht übernehmen.

Uneinigkeit herrschte zwischen den Ländern darüber, ob der VDV den Zuschlag für die Entwicklung einer bundesweite Vertriebsplattform (White-label) bekommen soll. Das BMDV sprach sich dagegen aus. Auch nach langer Diskussion hat man sich nicht auf eine Entwicklung einer Vertriebsplattform durch den VDV einigen können.

Sehr lange wurde zudem über die notwendige Plattform als Sammelstelle für Vertriebsdaten gestritten. Diese Plattform soll sowohl Daten für die Evaluation, als auch Daten für die zukünftige Einnahmeaufteilung sammeln und diese ggf. auch vornehmen. Es konnte an diesem Punkt keine Einigung erzielt werden. Während einige Länder diese Aufgabe beim VDV ansiedeln, haben Bayern und Baden-Württemberg den Deutschlandtarifverbund (DTV) ins Spiel gebracht. Der bdo hat darauf hingewiesen, dass eine zukünftige Datensammelplattform, die auch ggf. die Einnahmeaufteilung vornehmen wird, absolut neutral sein muss und nicht durch Marktteilnehmer getragen sein darf. Da keine Einigung erzielt werden konnte, ist das Thema zurück in die Arbeitsgruppe Einnahmeaufteilung verwiesen worden.

Des Weiteren wurde lange über eine mögliche Übergangsfrist für ein Papierticket diskutiert. Die Länder haben sich diesbezüglich auf eine Übergansfrist 1. April 2024 geeinigt. Das BMDV ist bislang strikt gegen ein Papierticket. Hier hat es keine Einigung gegeben.

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